Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Verfassung schützen 

Warum ich regelmäßig gegen die CSU-Regierung vor Gericht ziehe  

1. September 2020 in Im Parlament |

Als Innenpolitikerin setze ich mich für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Sicherheit ein. Im Parlament und auf der Straße. Seit sieben Jahren übernehme ich diese verantwortungsvolle Aufgabe für die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag.

Meine Arbeit ist vielfältig: Von der Organisation von Grünen Polizeikongressen, Teilnahme an Podiumsdiskussionen, Besuchen bei Blaulichtorganisationen, Nachtschichten bei der Polizei, Gespräche mit Verbänden, NGOs und Gewerkschaften, Teilnahme an Demonstrationen bis hin zum Einbringen von Anträgen und Gesetzentwürfen in den Landtag.

Natürlich gehört es dazu, auch die Ideen, Anträge und Gesetzentwürfe der politischen Mitbewerber*innen zu bewerten und dann darüber abzustimmen. Dabei geht es nicht nur um die politische Zielrichtung und die Wirksamkeit von Maßnahmen. Bei Gesetzentwürfen ist es entscheidend, dass sie verfassungskonform sind. Denn beschlossene Gesetze formen unser Zusammenleben und sind für alle Menschen gültig. Es ist also maßgeblich, was dort drinsteht und ob sie im Einklang mit unserer Verfassung sind.

Erster Erfolg: Klage gegen die unverbindliche Volksbefragung gewonnen

Vielleicht erinnern sich manche noch an die sogenannte Volksbefragung der CSU: Sie wollten eine Art unverbindliche Meinungsumfrage auf Kosten der Steuerzahler*innen, die nur von der Regierung und der Mehrheit im Landtag gemeinsam initiiert werden kann. Das ist meilenweit entfernt von echter Bürgerbeteiligung und auch nicht verfassungskonform. Ich habe im Landtag unsere Bedenken formuliert und wir haben einen Alternativvorschlag zur Stärkung der Bürger*innenbeteiligung eingebracht.

Dieser wurde abgelehnt, die CSU hat ihren Gesetzentwurf beschlossen und ich bin für meine Fraktion dagegen vor Gericht gezogen. Das oberste Bayerische Gericht gab uns recht: Die unverbindliche Volksbefragung ist verfassungswidrig.

Zweiter Erfolg: Klage gegen die Einrichtung einer Bayerischen Grenzpolizei erfolgreich

Bei der Einrichtung der sogenannten Bayerischen Grenzpolizei lief es ähnlich. Im Jahr 2018 hat Markus Söder ein Feuerwerk des Populismus gezündet, neben dem Kreuzerlass, der massiven Verschärfungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, dem Gerede von dem Ende des Multilaterialismus, bis hin zur Einrichtung der Bayerischen Grenzpolizei. Markus Söder hat die Bayerische Grenzpolizei als ein absolutes Alleinstellungsmerkmal in Deutschland bezeichnet, das es nur in Bayern gebe.

Warum? Er hatte das strategische Ziel ausgegeben, die AfD mit einem rechtspopulistischen Kurs und noch lauteren und schrilleren Tönen zu überholen und ist damit krachend gescheitert. Bei der Landtagswahl im Oktober 2018 haben die Bürger*innen deutlich gemacht, dass ihr Bayern weltoffen ist und die CSU an der Wahlurne abgestraft. Wir Grüne konnten uns über unser bisher bestes Ergebnis von 17,6% freuen!
In der Debatte im Landtag habe ich als Verfassungsschützerin und überzeugte Europäerin deutlich gemacht, dass das Konstrukt der Bayerischen Grenzpolizei auf vielen Ebenen nicht zielführend ist:

  • Rechtstaatlich falsch, denn für den Schutz der Grenzen ist einzig und alleine die Bundespolizei zuständig,
  • Sicherheitspolitisch falsch, denn die überstundengeplagte bayerische Polizei braucht viel eher Verstärkung in der Fläche und nicht zusätzliche Arbeit an der deutsch-österreichischen Grenze.
  • Europapolitisch falsch, denn in einem Vereinigten Europa sollte es ohnehin keine Binnengrenzkontrollen geben!

Ende August 2020 fand dann die Urteilsverkündung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt und es ging gut aus – für unsere Klage und die Verfassung: Der entscheidende Artikel 29 PAG wurde als verfassungswidrig erklärt, das heißt die Bayerische Polizei verfügt über keine eigenen Befugnisse zum Tätigwerden als Grenzkontrolleur und darf nur dann aktiv werden, wenn ihr das der Bund erlaubt. Von der “Bayerischen Grenzpolizei” bleibt nur noch eine Hülle übrig. Hier kann man das Urteil nachlesen.

Große Freude bei der Verkündung des Urteils zur Klage gegen die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei mit Prof. Kingreen, Foto: Stefan M. Prager

Häufige Anmerkungen – und ihre Erwiderung

Meine Freude über funktionierende Gewaltenteilung wollten in den vergangenen Tagen nicht alle teilen und ich habe viele krude Nachrichten bekommen. Den ganzen Hass und die Unfreundlichkeiten erspare ich Ihnen, ich möchte vielmehr eine klassische politische Debatte exemplarisch skizzieren – denn so verliefen die meisten Debatten die letzten Tage über die vom Verfassungsgerichtshof beanstandete Grenzpolizei:

“Nur ein einziger Artikel des Gesetzes wurde beanstandet”

Dieses Argument ist die Verteidigungslinie der CSU, um ihre juristische Niederlage zu kaschieren. Dabei verschweigt sie jedoch das Entscheidende: Den Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der die Befugnisse der Bayerischen Grenzpolizei beschreibt. Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, die polizeiliche Überwachung der Grenzen oder die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere wurde seitens des Gerichts für nichtig erklärt.

Also genau das, was Markus Söder damals im Jahr 2018 groß angekündigt hat (“Bayerische Grenzer machen eigenständig Grenzkontrollen”, “Das ist mehr als Schleierfahndung plus”) wurde einkassiert.

Was übrig bleibt ist die Hülle: Ja, die Regierung darf eine Einheit bei der Polizei Bayerische Grenzpolizei nennen (Art. 5 Polizeiorganisationsgesetz (POG)), ja die Polizist*innen dürfen Schleierfahndung machen (durften sie davor auch schon, waren früher aber bei der Fahndung eingebunden) und per Amtshilfe (also wenn der Bund sie darum bittet), bei Grenzkontrollen aktiv sein. Aber der Kern, warum die CSU damals die Bayerische Grenzpolizei eingerichtet hat, wurde ihnen höchstrichterlich versagt – nämlich dass die Bayerische Polizei eigenständig Grenzkontrollen durchführen darf. Es wurde also „nur“ ein Artikel beanstandet, aber der hat es in sich.

“In der Praxis ändert sich durch das Urteil gar nichts”

Eine Klage vor dem Verfassungsgericht kümmert sich weniger um die praktische Umsetzung eines Gesetzes sondern vielmehr um das, was im Gesetz steht. Hier hat die Justiz klar gemacht, dass die CSU im Jahr 2018 ein Gesetz beschlossen hat, welches schwer und offenkundig in die Kompetenzverteilung von Bund und Land eingreift und damit verfassungswidrig ist.

Als Bürgerin dieses Landes erwarte ich von der Regierung, dass sie sich vorab darüber informiert, ob das Gesetz mit unserer Verfassung im Einklang steht. In diesem Fall wurde deutlich gemacht: Nein, steht es nicht.

Denn selbst, wenn im Moment ein Artikel nicht angewandt wird, so lange er im Gesetz steht, kann er angewendet werden. Und das ist das Problem. Deswegen gilt: Rechtswidrige Rechtsgrundlagen müssen beseitigt werden.

“Immer nur klagen, nie eigene Vorschläge”

Hier ein kurzer Exkurs zum Wesen der Demokratie: Als stärkste Oppositionsfraktion ist es unsere verfassungsgemäße Aufgabe die Regierung zu kontrollieren. Dafür haben wir verschiedene Instrumente: Wir können sogenannte Schriftliche Anfragen an die Regierung stellen, die sie uns wahrheitsgemäß beantworten muss, wir können die Minister*innen in den Ausschüssen befragen, wir bringen unsere Einwände in den Debatten ein, wir können die Gesetzentwürfe der anderen Parteien ablehnen und so unser Missfallen äußern, wir haben als schärfstes Schwert die Möglichkeit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.

Und: Wir können vor Gericht ziehen, wenn ein Gesetz beschlossen ist, was wir für verfassungswidrig halten.

Das alles ist unsere Verantwortung als Opposition: Wir kontrollieren die Regierung. Ist Demokratie nicht großartig?

Natürlich bringen wir ständig auch eigene Vorschläge in vielen politischen Themenfeldern ein, auch in meinem Fachgebiet, der Innenpolitik. Diese werden jedoch fast immer von der Mehrheit (also der Regierung abgelehnt). Ich bitte also alle, die sich darüber beschweren, dass unsere grünen Vorschläge nicht angenommen werden, diesen Frust an die Regierungsfraktionen weiterzugeben.

“Ihr seid gegen die Polizei”

Das ist dann der verzweifelte letzte Versuch, wenn der Person gar kein Argument  mehr einfällt. Gerne  erzähle ich dann von dem grünen innenpolitischen Konzept, unseren erfolgreichen Polizeikongressen und fasse in aller Kürze die grüne Position zusammen: Wir wollen nämlich, dass alle Menschen frei und sicher leben können. Dafür müssen unsere Institutionen personell und ressourcenmäßig gut ausgestattet sein, natürlich auch die Polizei, denn ihr kommt eine wichtige Aufgabe zu. Deswegen möchten wir deren Überstundenberg reduzieren, eine Aufgabenkritik durchführen (die Polizei ist nicht für alle gesellschaftlichen Probleme zuständig), gegen Gewalt gegen Polizist*innen massiv vorgehen und die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei ausbauen.

Übrigens, die GdP Bundespolizei begrüßt das Urteil zur Grenzpolizei ebenfalls, denn es bestätigt ihre von Anfang an geäußerten Bedenken.

Es geht weiter: Drei Klagen sind noch anhängig

Rechtstaatlichkeit, Freiheit und Sicherheit: Das sind die Werte, an denen sich alle Gesetze messen lassen müssen. Bei großen Zweifeln ziehen die Grünen und auch ich persönlich immer wieder vor Gericht, um die Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Alle die, die sich über unseren erneuten Erfolg bei der Kontrolle der Regierung ärgern: Bitte festhalten, es stehen noch drei Gerichtsentscheidungen von mir aus. Meine Klage gegen die  Änderungen im Verfassungsschutzgesetz* und meine zwei Klagen gegen die Veränderungen im Polizeiaufgabengesetz sind noch vor Gericht anhängig.

Ich werde mich weiterhin für unsere Verfassung einsetzen! Foto: Stefan M. Prager


*Zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ist das Bundesverfassungsgericht im April 2022 dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zuvorgekommen und hat ein epochales Urteil gefällt mit dem es unsere Einschätzung zu diesem Gesetz bestätigt: Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz der CSU ist teilweise verfassungswidrig.

Karlsruhe hat damit der fortschreitenden Verpolizeilichung des Verfassungsschutzes in Bayern endgültig den Riegel vorgeschoben! Jetzt bin ich gespannt, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu diesem Urteil sagt und erwarte, dass unsere Klage nicht länger liegen bleibt.

Schon 2017 haben wir Grüne erkannt, dass das verfassungsschutzgesetz der CSU rechtswidrig ist und haben eine nahezu gleichlautende Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht. Zahlreiche Punkte, die wir damals angemahnt haben, bestätigt Karlsruhe jetzt als verfassungswidrig. Darunter die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung und die Mobilfunkortung. Besonders erfreulich ist es, dass Karlsruhe so klare Worte zur Regelung von V-Leuten und Vertrauenspersonen gefunden hat.

Jetzt bin ich gespannt, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof dazu sagt.