Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Gerichtsurteil

Volksbefragung: verfassungswidrig!

21. November 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Katharina Schulze bei der Urteilsverkündung am Gerichtshof

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die unverbindliche Volksbefragung der CSU für verfassungswidrig erklärt und uns in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil bestätigt uns in unserer Auffassung, dass die Volksbefragung à la CSU nur ein reines Machtinstrument wäre. Echte Bürgerbeteiligung ist mehr als unverbindliche Meinungsumfrage. Und diese echte Bürgerbeteiligung müssen wir jetzt so schnell wie möglich stärken.

Für mehr direkte Demokratie in Bayern fordern wir die Senkung der Hürden für Volksbegehren. Und wir wollen, dass den BürgerInnen mehr Themen als bisher zur Abstimmung gestellt werden können.

Wir Grüne haben, seitdem die Volksbefragung im Gespräch war, große Bedenken gehabt, ob das überhaupt verfassungskonform sein kann. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat unserer Klage stattgegeben (hier finden Sie das Urteil im Wortlaut), damit ist die Volksbefragung erledigt. Was für eine Klatsche für Seehofer & Co.!

Die CSU hat mit ihrem Vorgehen bei der Einführung der unverbindlichen Bürgerbefragungen ein seltsames Staatsverständnis offenbart. Es war schon eine groteske Anmaßung, dass nur die Regierung zusammen mit der sie tragende Landtagsfraktion solche Befragungen initiieren und nach Gutdünken formulieren können soll. Eine Meinungsumfrage auf Kosten der Steuerzahler! Damit war der Manipulation der Menschen in Bayern Tür und Tor geöffnet. Gut, dass unsere VerfassungsrichterInnen diese Türen heute wieder geschlossen haben!

5 Gründe gegen die Volksbefragung der CSU


Weitere Informationen zur CSU-Volksbefragung und warum die Grünen dagegen geklagt haben finden Sie hier.