Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Bürgerrechte

Grüne erweitern Klage gegen Neufassung des Polizeiaufgabengesetz

2. Oktober 2021 in Im Parlament |

Die grüne Landtagsfraktion klagt seit dem Jahr 2018 mit zwei Klagen gegen die Novellierungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die im Jahr 2021 von der Söder-Regierung  durchgeführte 3. Novellierung des PAG greift erneut zu kurz und ändert an der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes an vielen Stellen nichts. Die Landtagsfraktion hält deshalb ihre Klagen aufrecht und hat sie nun auch auf die Neufassung des Gesetzes ausgeweitet.

Die Söder-Regierung zeigt sich in Sachen Bürgerrecht trotzig und nicht lernfähig. Das PAG bleibt ein bürgerrechtlicher Albtraum. – Katharina Schulze

Seit über vier Jahren wird das Bayerische Polizeigesetz durch die CSU immer wieder und immer weiter verunstaltet. Es ist erschütternd, dass sich die Söder-Regierung dagegen verweigert, Sicherheit und Bürgerrechte endlich zusammenzubringen – hier fehlt offensichtlich jedes Gespür, sowohl für Ziel als auch für Maß.

Wir Grüne kämpfen weiter für ein bürgerrechtsfreundliches bayerisches Polizeirecht und ein freies und sicheres Leben für alle Bürger*innen in Bayern. Nun ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Zug. – Katharina Schulze


Zum Hintergund:

Die Grüne Landtagsfraktion klagt seit dem Jahr 2018 mit zwei Klagen gegen die Novellierungen des PAG vor dem BayVerfGH.

Im Juli 2017 beschloss der Bayerische Landtag die erste PAG-Novelle mit weitreichenden Folgen: Der unscharfe Begriff der drohenden Gefahr fand erstmals Einzug ins allgemeine Polizeirecht, der Präventivgewahrsam wurde in eine Art. „Unendlichkeitshaft“ gegossen.

Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen stimmen als einzige gegen dieses Gesetz im Landtag. Das Gesetz trat trotz offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel in Kraft, deshalb reichte die Grüne Landtagsfraktion, vertreten durch Prof. Ino Augsberg, am 27. März 2018 Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen ein.

Im Jahr 2018 verschärfte die CSU-Staatsregierung das PAG erneut: Polizeibefugnisse wurden massiv und in ungekanntem Ausmaß ins Gefahrenvorfeld vorverlagert, die Polizei darf seither sehr oft schon bei bloß drohender Gefahr (bislang musste eine konkrete Gefahr vorliegen) handeln. Daneben erhält die Polizei weitreichende neue Befugnisse, wie die DNA-Analyse, den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, ausufernde Durchsuchungsbefugnisse bei PCs und Speichermedien oder der Postsicherstellung, oder den Einsatz von Kamera-Drohnen.

Der Gesetzentwurf ruft zwar massive Proteste in der Bayerischen Bevölkerung und herbe Kritik aus der Wissenschaft hervor. Die CSU drückt ihn dennoch durch den Landtag.

Die Grüne Landtagsfraktion reicht deshalb im Juni 2018, vertreten von Prof. Christoph Degenhart, Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die 2. Novellierung ein. Katharina Schulze: „Diese Vorverlagerung des polizeilichen Handelns ins Tatvorfeld, diese Vernachrichtendienstlichung der Polizei, ist untragbar.“

Die nun im Jahr 2021 von der Söder-Regierung  durchgeführte 3. Novellierung des PAG greift erneut zu kurz und ändert an der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes an vielen Stellen nichts. Es ist enttäuschend, dass der Gesetzentwurf der Söder-Regierung auch nicht ansatzweise den Ansprüchen genügt, die wir an ein bürgerrechtsfreundliches Polizeigesetz in Bayern haben Tatsächlich wurde das PAG mit der 3. Novellierung sogar noch verschärft:

    • Mit Art. 60a PAG ist nun eine Möglichkeit zur „Zuverlässigkeitsprüfung“ für bestimmte Teilnehmer „besonders gefährdeter Veranstaltungen geschaffen worden, die in dieser Form gegen das Rechtsstaatsgebot verstößt und damit verfassungswidrig ist.
    • Die Vorschrift von erheblicher Streubreite ist viel zu unbestimmt und stellt dadurch eine große Gefahr für die Rechte der Bürger*innen dar. Es ist nicht klar, für welche Anlässe und für welchen Personenkreis sie gilt und es ist auch nicht klar geregelt, welche Daten die Polizei bei welchen Stellen abfragen darf.

Die Vorschrift von erheblicher Streubreite ist viel zu unbestimmt und stellt dadurch eine große Gefahr für die Rechte der Bürger*innen dar! Es ist nicht klar, für welche Anlässe und für welchen Personenkreis sie gilt und es ist auch nicht klar geregelt, welche Daten die Polizei bei welchen Stellen abfragen darf.

Deshalb erweitert die Grüne Landtagsfraktion ihre Klage auch gegen diese Regelung und reicht hierzu eine Meinungsverschiedenheit, erneut vertreten durch Prof. Christoph Degenhart, vor dem BayVerfGH ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte meinen Schriftlichen Anfragen zur DNA-Analyse, dem Präventivgewahrsam und dem Begriff „drohenden Gefahr“, sowie meiner Einschätzung zum Kommissionsbericht, meiner Forderung nach einem unabhängigen Forschungsbericht, der Zusammenfassung der grünen Anhörung zum PAG und meinen Klagen zum PAG.