Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Aus dem Parlament

1 Jahr #noPAG: Grüne fordern unabhängiges Forschungsprojekt

22. Mai 2019 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Seit einem Jahr ist das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Kraft. Mein Fazit: Die Rechtsunsicherheit ist gewachsen – bei den Polizeikräften, aber auch bei den Bürger*innen. Wir Grüne im Bayerischen Landtag fordern die Staatsregierung in unserem Antrag (PDF) auf, ein unabhängiges Forschungsprojekt ins Leben zu rufen. Dieses soll die Anwendung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen untersuchen.

Zehntausende Menschen sind gegen die Novellierungen des PAG auf die Straße gegangen, um ihre Freiheit zu verteidigen. Diese berechtigte Kritik traf viel zu lange bei der Söder-Regierung auf taube Ohren.“ – Katharina Schulze

Wir fordern ein unabhängiges Forschungsprojekt zu den Änderungen des PAGs

Die Reform des PAG erweist sich als Bärendienst an der Polizei. Es hat eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Polizei in der Anwendung des Gesetzes und auch für die Bürger*innen Einzug gehalten. Sie sind verunsichert und wollen ihre Freiheit verteidigen.

Wir Landtags-Grünen klagen derzeit gegen beide Novellen des PAG. Die Grüne Bundestagsfraktion klagt gemeinsam mit der Fraktion Die Linke und Fraktion FDP vor dem Bundesverfassungsgerichtshof. Die Schriftsätze vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind zwischen den Beteiligten ausgetauscht, wir erwarten eine mündliche Verhandlung noch in diesem Herbst.

Die von CSU-Innenminister Herrmann eilig eingesetzte Kommission, die die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen sollte, wird aufgrund ihres eingeschränkten Prüfauftrags nichts bringen. Denn zwischen einer schlichten Anwendungsprüfung und einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes besteht ein himmelweiter Unterschied.

Die Staatsregierung muss sich endlich ihre eigenen Fehler eingestehen und nicht weiter an diesem verkorksten PAG festhalten. Polizeibefugnisse und Bürgerrechte sind für uns Grüne kein Widerspruch. Wir wollen jetzt eine bürgerrechtsfreundliche Reform des PAG für Bayern!“ – Katharina Schulze

Wir setzen uns dafür ein, dass die Arbeit der Kommission transparent und parlamentarisch begleitet wird und nicht im stillen Kämmerlein versauert. Aus diesem Grund befürworten wir ein unabhängiges Forschungsprojekt zu den Änderungen des PAGs, bei dem die Anwendung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen untersucht und konkrete Änderungsvorschläge gemacht werden.

Unsere Kritik an den PAG-Novellen

Die PAG-Novellen 2017 und 2018 stellen einen Paradigmenwechsel im bayerischen Polizeirecht dar.

Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde durch die 1. Novelle 2017 als neue Grundkategorie in das PAG eingeführt und mit der 2. Novelle 2018 auf beinahe alle polizeilichen Eingriffsbefugnisse ausgedehnt. Bis dato konnte die Polizei erst dann tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr die Gefahrenabwehr erforderlich gemacht hatte.

Mit der neuen Gefahrenkategorie wurde der Tätigkeitsbereich der Polizei weit ins Gefahrenvorfeld vorverlagert. Die informationelle Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz weicht dadurch bedrohlich und in verfassungswidriger Weise auf.

Der zuvor auf maximal zwei Wochen beschränkte Polizeigewahrsam kennt nun keine gesetzliche absolute Höchstgrenze mehr. Das PAG sieht nun drei Monate für die erste Anordnung vor, diese kann jeweils wiederum um bis zu drei Monate verlängert werden.

Die Polizei erhielt zahlreiche neue Eingriffsbefugnisse, für die zum Teil noch gar keine Technik vorhanden ist wie meine Schriftliche Anfrage (PDF) zeigt. So verfügte die Polizei vor einem Jahr noch gar nicht über die technischen Systeme, um die Rechtsgrundlage im PAG zur sogenannten intelligenten Videoüberwachung, die auf die automatisierte Erkennung von Mustern bei Gegenständen beschränkt ist, in  der Praxis anzuwenden.

Die Polizei darf jetzt DNA-Material daraufhin analysieren, welches Geschlecht, welche Augen-, Haar- und Hautfarbe, welches Alter und welche biogeografische Herkunft  der/die Spurenverursacher*in hat. Hier wird in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit eingegriffen! – Katharina Schulze

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt, dass solche codierten Erbinformationen nicht untersucht werden dürfen.

Die Polizei darf jetzt Drohnen einsetzen. Sie können mit Kameras bestückt werden, um Ansammlungen zu filmen und zu überwachen. Durch moderne Kameratechnik ist es möglich, aus der Luft eine große Menschenmenge detailliert zu erfassen. Hier liegt ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit vor, da das Bewusstsein der potentiellen Beobachtung und Aufzeichnung den Betroffenen faktisch von der Ausübung grundrechtlicher Freiheit abhalten kann.

Was bisher passiert ist

April 2017: 1. PAG-Novelle:  Die CSU-Staatsregierung reicht den Entwurf für ein „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ ein. Es wird in der Öffentlichkeit als „Gefährdergesetz“ bezeichnet, trifft aber nicht nur islamistische Gefährder, sondern bedeutet Eingriffe in die Bürgerrechte der gesamten Bevölkerung.

Juli 2017: Der Bayerische Landtag beschließt das Gesetz mit den Stimmen der CSU-Fraktion. Die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmen als einzige Landtagsfraktion gegen den Entwurf. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion sowie der Fraktion der FW enthalten sich der Stimme.

August 2017: Die 1. PAG-Novelle tritt in Kraft

Januar 2018: 2. PAG-Novelle:  Die CSU-Regierung reicht den Entwurf für das PAG- Neuordnungsgesetz ein. Die CSU-Regierung betreibt eine massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse ins Gefahrenvorfeld.

März 2018: Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport erfolgt eine Expertenanhörung der 2. PAG-Novelle.

März 2018: Wir Landtags-Grünen reichen unsere Klage gegen die 1. PAG-Novelle vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.

Mai 2018: Die 2. PAG-Novelle wird mit den Stimmen der CSU-Mehrheit und gegen die Stimmen der Opposition im Bayerischen Landtag verabschiedet. Inkrafttreten der 2. PAG-Novelle.

Juni 2018: Wir Landtags-Grünen klagen gegen die 2. PAG-Novelle vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Juni 2019: Die Landtags-Grünen erheben Klage gegen die Bayerische Grenzpolizei, die ebenfalls über eine Änderung in der 2. PAG-Novelle angelegt worden ist (Art. 29 PAG).

Weitere Details können Sie unserem Antrag (PDF) zu einem unabhängigen Forschungsprojekt zum PAG entnehmen.