Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Antrag

Anhörung zur Schwimmfähigkeit in Bayern

5. Oktober 2015 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Das Thema Schwimmen erlangt durch die erschreckenden Nachrichten von Ertrunkenen in Flüssen und Seen im Sommer 2015 wieder hohe Aktualität. Nicht erst seit dem Sommer gibt es Handlungsbedarf. Schwimmen zu lehren geht uns alle etwas an, auch der Staat ist hier in der Pflicht. Mit einer Anhörung (pdf) im Landtag wollten wir herausfinden, wie wir das schaffen können. Doch die CSU lehnt selbst das ab.

Wie gut können wir schwimmen?

Laut DLRG-Ertrinkungsstatistik ertranken 2014 in Bayern 79 Menschen, in Baden-Württemberg waren es 52. Das Baden in Flüssen und Seen sind laut Statistik besonders gefährlich. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der DLRG ergab 2010, dass 20% der befragten Deutschen sich als schlechte Schwimmer oder Nichtschwimmer einschätzen. Lediglich 40% der 6-10-Jährigen legten ein Jugendschwimmabzeichen ab und gelten so als sichere Schwimmer. Laut Auskunft der Eltern lernen 21% der Kinder das Schwimmen in der Schule, 43% durch die eigenen Eltern. Die Studie zeigt außerdem, dass die meisten Menschen das Schwimmen in der Grundschulzeit erlernen. Gleichzeitig sind viele öffentliche Bäder im Freistaat Bayern sanierungsbedürftig und viele Kommunen schließen ihre Bäder.

Datengrundlage schaffen, dann handeln

Wie meine Schriftliche Anfrage zum Thema Schwimmfähigkeit gezeigt hat, gibt es wenig offizielle Daten über die Schwimmfähigkeit der Bewohner Bayerns. Schwimmen zu können – und zu lehren – ist nicht nur ein Thema für die Grundschule, auch wenn dort die meisten Kinder das Schwimmen lernen. Es gibt bei uns auch viele Erwachsene, die nicht richtig schwimmen können.

Ich möchte daher, dass der Landtag eine Anhörung (pdf) mit Experten durchführt, es gibt viele Fragen zu klären, z.B.

  • wie definiert man Schwimmfähigkeit
  • welche Schwimmabzeichen wurden in Bayern wie oft vergeben
  • wie werden LehrerInnen für den Schwimmunterricht ausgebildet oder fortgebildet
  • in welchem Zustand ist die Schwimminfrastruktur (Bäder in den Kommunen)
  • wie kann Schwimmunterricht in privaten Bädern stattfinden (z.B. in Hotels)
  • wie gut können die Flüchtlinge schwimmen, die zu uns kommen
  • wie viele Rettungseinsätze waren in den vergangen Jahren nötig
  • etc.

Ich finde, angesichts der vielen Unfälle in diesem Jahr können wir unsere Augen nicht davor verschließen, das hier Handlungsbedarf besteht. Der Staat muss aktiv werden. Leider haben das meine KollegInnen von der CSU im Innenausschuss nicht so gesehen.

Laut Minderheitenvotum kann die Opposition zweimal pro Kalenderjahr Anhörungen gegen die Stimmen der Mehrheit durchbringen. Diese Option haben wir leider 2015 schon genutzt – ich habe den Antrag also in der Ausschussdebatte zurückgezogen und werde 2016 wieder aktiv werden. Das Thema Schwimmen ist zu wichtig, es geht uns alle an.

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