Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Videoüberwachung in Bayern

19. November 2014 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Wie wir alle wissen, wird der öffentliche Raum in Bayern an vielen Stellen durch Videokameras überwacht, von Behörden, Kommunen oder Privatpersonen. Das Thema Überwachung betrifft jede/n: schließlich existieren von uns allen Film- und manchmal auch Tonaufnahmen, ohne dass wir davon wissen. Die Antwort auf meine Schriftliche Anfrage (pdf) lässt viele Fragen offen.

Datenlage weiterhin unklar

Konkret interessierte mich zunächst die Datenlage: Wie viele Kameras gibt es derzeit im öffentlichen Raum Bayerns (und in öffentlich zugänglichen Räumen) und wie viele davon werden durch Behörden des Freistaats, durch die Kommunen sowie durch Privatpersonen betrieben?

Viele Überwachungssysteme zeichnen übrigens auch den Ton auf. Deshalb wollte ich auch wissen, wie viele Überwachungssysteme neben Bildaufnahmen auch Tonaufzeichnungen übertragen und in welchen Kommunen diese Systeme installiert sind.

Die Regierung verweigert mir aktuelle Daten mit dem Hinweis auf einen zu großen Erhebungsaufwand und verweist mich auf veraltete Informationen aus den Jahren 2011 und 2012, die auf einer schriftliche Anfragen meiner Kollegin Christl Kamm beruhen. Dabei muss doch klar sein, dass aktuelle Zahlen immer die Grundlage aktueller Politik sein müssen. Ich werde hier dran bleiben und unter anderem mit einem Berichtsantrag nachhaken.

Beschwerden gegen unerlaubte Überwachung?

Manchmal überwachen Privatpersonen unerlaubt den öffentlichen Raum. Wie stehen denn die Menschen dazu – fällt ihnen das auf? Ich würde gerne wissen, ob es beim Datenschutzbeauftragten, dem zuständigen Landesamt für Datenschutz oder bei der Polizei dagegen Beschwerden gab.

Hierzu schickt mir das Innenministerium Auszüge aus dem „Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht“ für das Jahr 2011/2012. Damals gab es im Jahr 2011 687 schriftliche Beschwerden, 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren und über 2500 Beratungen von BürgerInnen und Unternehmen in Bayern. 2012 haben sich die Zahlen leicht erhöht. Neuere Daten für die Jahre 2013 und 2014 gibt es erst Anfang 2015.

Überwachung = weniger Kriminalität?

Videoüberwachung soll dabei helfen, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Aber in welchem Ausmaß stimmt das wirklich? Wie hoch ist denn die Erfolgsquote der Überwachung in Bayern? Wie viele Taten konnten durch Videoüberwachung in Bayern aufgeklärt oder verhindert werden?

Die Antwort: man weiß es nicht genau. Es gibt keine übergreifende statistische Auswertung, ob Videoüberwachung bei der Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat nützt, da hierzu Akten händisch ausgewertet werden müssten. Erneut werde ich auf die veralteten Daten aus 2011 und 2012 verwiesen.

An welchen Orten hat sich die Anzahl der Straftaten durch die Installation von Überwachungssystemen verringert?

Ausführlich werden die Orte, an denen Videoüberwachungssysteme in Bayern installiert sind, aufgezählt und inwiefern sich die Straftaten an diesen Orten verringert haben. Zum Beispiel in München: Die Straftaten am Bahnhofsplatz haben sich von 2003 (1351) auf 2013 (1271) leicht verringert. Am Stachus haben sich die Fallzahlen von 2003 auf 2013 fast halbiert, beim Münchner Christkindlmarkt ist der Unterschied noch deutlicher. Die Tabellen, aufgeschlüsselt nach Polizeipräsidien, können Sie der gesamten Antwort entnehmen.

Kosten und Speicherung

Technik ist teuer – und das Personal zur Überwachung auch. All das sind Kosten, die der Steuerzahler tragen muss.

Ich wollte von unserer Staatsregierung wissen, wie hoch die jährlichen Kosten für die Bereitstellung und Betreuung der Videoüberwachung für den Freistaat sind. Das konnte mir nicht beantwortet werden. Beispielhaft werden die Kosten einer Videoüberwachungsanlage in 2013 genannt: 600.000 € werden für zwei Kameras fällig, 300 € für Stromkosten und 1000 € zur Wartung der Anlage.

Drei Wochen nach der Aufnahme müssen die Videoaufzeichnungen gelöscht werden – außer sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder für Rechtsansprüche benötigt.

Wer kann diese Daten einsehen? Das ist laut Antwort des Ministeriums davon abhängig, um welche Art von Videoüberwachung es sich handelt. Daten dürfen nur für den Zweck, für den sie erhoben werden, bearbeitet werden – außer es geht um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.


Alle Details können Sie meiner Schriftliche Anfrage (pdf) und deren Anlage (pdf) entnehmen.