Anfrage zum Plenum
Illegale „Querdenker*innen-Schule“ in Rosenheim
Meine Anfrage zum Plenum aus dem Juli 2022 hat ergeben, dass über ein Jahr nach den ersten Berichten über die illegale „Querdenker*innen-Schule“ im Landkreis Rosenheim weiterhin einige Fragen offen sind. Es ist immer noch unklar, ob die Betreiberin der Schule, eine verbeamtete Lehrerin aus Oberbayern, dienstrechtliche Konsequenzen für diese illegalen Aktivitäten erhalten wird. Bereits 2021 forderte ich in einer Anfrage zum Plenum und mit einer Schriftlichen Anfrage Antworten seitens der Staatsregierung in diesem Fall.
Die Staatsregierung bleibt Antworten schuldig
Die einzige Aussage in der Antwort zu meiner Frage ist: Die Staatsregierung ist immer noch auf demselben Stand wie vor einem Jahr. Die dienstrechtliche Prüfung dauert weiter an.
Ich frage mich: Warum dauert eine Prüfung in einem so brisanten Fall über ein Jahr? – Katharina Schulze
Antworten auf diese Fragen kann oder möchte die Staatsregierung nicht liefern. Ich finde: Es ist durchaus im öffentlichen Interesse, ob die ehemalige Betreiberin der illegalen Schule wieder zurück in den Staatsdienst gewechselt ist und jetzt unsere Kinder an einer öffentlichen Schule unterrichtet. Die Staatsregierung muss prüfen, ob die ehemalige Betreiberin weiterhin ihr Gehalt bezieht oder eine vorübergehende unbezahlte Suspendierung vorliegt.
Ich möchte nicht, dass unsere Kinder mit Querdenken-Ideologien in der Schule konfrontiert werden. – Katharina Schulze
Jetzt Klarheit schaffen
Die Staatsregierung muss jetzt Klarheit in die Sache bringen. Zudem muss sie die Bevölkerung darüber aufklären, ob weitere illegale Querdenker*innen-Aktivitäten im Bereich Bildung bekannt sind. Der Schutz unserer Kinder vor diesem gefährlichen Gedanken gut muss höchste Priorität haben.
Hier geht’s zur vollständigen Antwort auf meine Anfrage zum Plenum.