Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Betrieb von illegalen Schulen aus dem „Querdenker*innen“-Milieu

9. Februar 2022 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Ich habe die Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage (PDF) gefragt, welche Erkenntnisse sie über die illegale Schule im Landkreis Rosenheim hat und welche Verbindungen zum Milieu der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter existieren. Die Antwort ist erschreckend: Die Söder-Regierung hat nur wenige Erkenntnisse über die Gründung von illegalen Schulen in Bayern und aufgrund einer Regelungslücke in der Infektionsschutzverordnung wurde es Eltern lange Zeit leicht gemacht, ihre Kinder von regulären Präsenzunterricht zu befreien.

Illegale Schule in Schechen bei Rosenheim

Die illegale Schule in Schechen bei Rosenheim ist der Reichsbürgerszene zuzuordnen. Der Träger eine Stiftung „Freiheit braucht Mut i.G.“ ist angeblich eine Stiftung nach russischem Recht und soll ihren Sitz in Russland haben. Die selbsternannte Leiterin der Schule, eine verbeamtete Lehrerin, vertritt ebenfalls Reichsbürger-Positionen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich eigeninitiativ in diesen Fall eingeschaltet.

Die angebliche Schulleiterin Veronika G. aus dem Landkreis Ebersberg soll an ihrer Schule langfristig krankgeschrieben sein. Dienstrechtliche Konsequenzen werden zur Zeit geprüft. Außerdem erfolgt eine Überprüfung der Dienstfähigkeit.

Die Eltern sollen laut Schulvertrag ein Schulgeld von bis zu 330€ pro Kind und Monat an die Stiftung gezahlt haben. In welchem Umfang tatsächlich Gelder geflossen sind, ist der zuständigen Regierung von Oberbayern nicht bekannt.

Dass sich in Schechen und anderen bayerischen Orten illegale Schulen aus dem „Querdenker*innen“-Milieu gründen konnten ist in hohem Maße beunruhigend! – Katharina Schulze

Versuchte Schulgründungen aus dem „Querdenker*innen“-Milieu

Neben der illegalen Schule in Schechen hat es noch vier weitere versuchte Schulgründungen aus dem sogenannten Querdenker-Milieu in Bayern gegeben.

In Fürsteneck und in Eppenschlag wurde bisher nur pädagogische Konzepte eingereicht, aber noch kein formaler Antrag auf schulrechtliche Genehmigung gestellt. Zwei Anträge auf die Gründung einer Grundschule und Mittelschule im Unterallgäu wurden mittlerweile wieder zurückgezogen.

Staatsregierung hat keine Daten

Die Staatsregierung verfügt angeblich über keine Daten, wie viele Schüler*innen bis Oktober 2021 wegen der Verweigerung eines Corona-Testes oder der Weigerung eine Maske zu tragen, von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit wurden.

Das ist merkwürdig, denn laut Auskunft von Kultusminister Piazolo im BR sollen zum Zeitpunkt 08.10.2021 ca.1.600 Schüler*innen wegen Test- oder Maskenverweigerung nicht am Unterricht teilgenommen haben. Insgesamt waren damals 0,29 Prozent der Schüler*innen aus cornoabedingten Gründen vom Unterricht befreit. Ein Drittel davon wegen der Weigerung sich testen zu lassen.

Lerngruppen aus dem Reichsbürger*innenmilieu

Die Staatsregierung hat ebenfalls keinen Überblick, wie viele Schüler*innen in sogenannten freien Lerngruppen unterrichtet werden. Sie hat drei Lerngruppen aus dem Milieu der Reichsbürger*innen und Querdenker*innen registriert: In Röllbach und Peißenberg (Querdenker) und in Erlangen (Reichsbürger). Die zuständigen Bezirksregierungen haben jeweils Ermittlungen zu diesen Lerngruppen eingeleitet.

Regelungslücke der Staatsregierung

Es ist erschreckend, dass Eltern bis zum vergangenen Jahr ihre Kinder aufgrund einer Regelungslücke der Söder-Regierung viel zu leicht der Schulpflicht entziehen konnten. – Katharina Schulze

Bis Anfang Oktober 2021 Eltern sehr leicht gemacht, ihre Kinder wegen der Weigerung, sich testen zu lassen oder eine Maske zu tragen, vom Präsenzunterricht abzumelden. Die Staatsregierung hat erst am 06. Oktober 2021 durch eine Änderung der 14. Infektionsschutzverordnung klargestellt, dass die Verweigerung eines Testnachweises die betroffenen Kinder nicht von der Schulpflicht befreit. Testverweigernde Schüler haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Seitdem müssen Schulen Verletzungen der Schulpflicht melden. Insgesamt sollen 0,2 Prozent aller Schüler zum Stichtag 23.12.2021 wegen eines ärztlichen Attestes, einer Beurlaubung oder der fehlenden Testbereitschaft dem Unterricht ferngeblieben sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte meiner Schriftlichen Anfrage (PDF).