Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Kommentar

CSU-Volksbefragung startet mit grobem Konstruktionsfehler

15. Februar 2015 in Aktuelles, Im Parlament |

Die sogenannte Volksbefragung hat einen Konstruktionsfehler: Sie verstößt gegen die Bayerische Verfassung. Das haben uns zahlreiche Experten, auch in einer Anhörung im Bayerischen Landtag, bestätigt. Trotzdem ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung in dieser Woche mit CSU-Mehrheit im Plenum verabschiedet worden.

„Volksbefragung“ der CSU ist ein Beteiligungs-Placebo

Katharina Schulze, MdL, klagt gegen die geplante Volksbefragung in Bayern

Grüne klagen gegen CSU-Volksbefragung

Weil die CSU jede vernünftige Kritik an diesem schlecht ausgedachten Beteiligungs-Placebo in den Wind geschlagen hat, lassen wir das Gesetz beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen.

Warum klagen wir?

Die sogenannte Volksbefragung ist unverbindlich und kostet nach aktuellen Schätzungen der Staatsregierung 10 – 15 Mio. Euro pro Befragung. Meinungsumfragen sind deutlich billiger zu haben. Anders als beim Volksbegehren, ist für die sog. Volksbefragung keine inhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle der Fragestellung vorgesehen. Rechtsaußenpositionen können also ungehindert zur Abstimmung kommen.

Das Gesetz sieht keine Regelungen über die Information der Öffentlichkeit zur Pro- und Contra-Seite der Fragestellung vor: Die Vertreterinnen und Vertreter der Gegenposition haben in diesem Gesetz keine Rechte. Die sogenannte Volksbefragung ist in Wahrheit nur ein manipulationsanfälliges Herrschaftsinstrument der Seehofer-Regierung.

Unser Vorschlag für mehr direkte Demokratie in Bayern

Neue Schritte zu mehr Bürgerbeteiligung haben wir mit einem eigenen Gesetzentwurf in die Debatte eingebracht: Mehr direkte Demokratie tut Bayern gut! Deswegen legen wir einen Gesetzentwurf vor, der dafür sorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger sich stärker einmischen können – denn das macht unsere Demokratie stark.

Mit unserem Gesetzentwurf, der in der Abstimmung im Plenum keine Mehrheit gefunden hat, möchten wir Bürgerentscheide und Volksentscheide verbessern. Unsere Forderungen:

  • Unterstützungshürden von Volksbegehren sollen von 10 % auf 5 % abgesenkt werden.
  • Volksentscheide sollen auch über solche Vorhaben möglich sein, die finanzielle Auswirkungen für den Staatshaushalt haben.
  • Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, dass sie Volksbegehren auch per brieflicher Eintragung unterstützen können – also nicht mehr zwingend ins Rathaus laufen müssen, um ihre Unterschrift abzugeben.
  • Die Eintragungsfristen für die Unterstützung von Volksbegehren wollen wir von  14 Tagen auf einen Monat verlängern.
  • Volksentscheide sollen nicht nur über Gesetze, sondern endlich auch rechtsverbindlich über Sachfragen möglich werden.