Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Vereinsfußball für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern

23. Dezember 2014 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Der Sport in Bayern ist vielfältig und Ausdruck einer lebendigen und bunten Gesellschaft. Der Breitensport sollte allen offen stehen. Momentan ist es aber für junge Flüchtlinge in Bayern schwierig, bundesweit und im Ausland an Wettkämpfen teilzunehmen, wie meine Anfrage (pdf) zeigt.

Das Problem beim DFB und in Rheinland-Pfalz

Aktuelle Transferregeln des Deutsche Fußball-Bund (DFB) legen fest, dass die Eltern minderjähriger SpielerInnen einen Wohnsitz im Land des aktuellen Fußballvereins haben müssen. Zudem muss ein internationaler Passantrag mit der Unterschrift der Eltern vorliegen.

Ein Fall im rheinland-pfälzischen Niederwörresbach verdeutlicht, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder in Deutschland aufgrund dieser Regelung nicht im Fußballverein spielen können. Das betrifft viele Kinder aus Krisengebieten, bei denen das Schicksal der Eltern ungeklärt ist oder deren gesetzlicher Vormund vom DFB für die Formalitäten nicht anerkannt wird.

Der DFB verweist auf Vorgaben des Weltfußballverbands FIFA, ist sich deren Auswirkung in Deutschland aber bewusst. Eine Lösung ist noch nicht gefunden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern

Bayern ist das Ziel vieler hilfesuchender Menschen, unter ihnen viele junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern hier ankommen.

Momentan leben über 5 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe in Bayern.

Spielerpässe des DFB verweigert?

Gab es ähnliche Fälle wie in Niederwörresbach bereits in Bayern? Der Bayerische Fußballverband weiß von keinem Fall. Keinem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling in Bayern wurde bisher ein Spielerpass verweigert.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • ausgefüllter Antrag
  • Mitgliedschaft in einem Verein
  • Zustimmung der Eltern oder eines Vormunds

Ab 12 Jahren müssen die Jugendlichen zusätzlich ihre Identität mit der Kopie eines Ausweises (oder Aufenthaltsgenehmigung) nachweisen und die Freigabe ihres nationalen Sportverbandes des Herkunftslandes bestätigen. Diese Regelung diene dem Schutz der Jugendlichen vor kommerziellen Interessen von Profivereinen auf dem internationalen Fußball-Transfermarkt.

Wettkämpfe im Ausland unmöglich

Wenn jugendliche Flüchtlinge einen geduldeten Status haben können sie bayernweit an Wettkämpfen teilnehmen. Bei Spielen in anderen Bundesländern kann die Ausländerbehörde das Verlassen Bayerns erlauben – das muss beantragt werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird die genannte „Verlassenserlaubnis“ für bundesweite Wettkämpfe unbürokratisch erteilt.

Die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland ist für Asylbewerber nicht möglich, da allein der ausländische Staat über eine Einreise aus Deutschland entscheidet. Der Duldungsstatus sei nur eine ausgesetzte Abschiebung, kein Aufenthaltsrecht. Das gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Momentan werden diese Gesetze überarbeitet und es ist geplant, dass nach drei Monaten Aufenthalt alle Geduldeten bundesweit reisen können. Die Rechtslage für Auslandsspiele wird nicht geändert werden.

Integration durch Sport

Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) übernimmt die pauschale Sportversicherung aller Flüchtlinge und Asylbewerber in Bayern, die in Mitgliedsvereinen dieses Verbands Mitglied sind. So können auch Flüchtlinge ohne Vereinszugehörigkeit am Sport teilnehmen.

Die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, die vorrangig ehrenamtlich arbeiten, richtet sich nach Regeln des Olympischen Sportbundes. Die Integration von Flüchtlingen wird in der Ausbildung von Fachübungsleitern nicht gesondert behandelt.

In Bayern gibt es momentan 49 Integrations-Stützpunktvereine. Der BLSV bietet beispielsweise die Ausbildung „Sportassistentin interkulturell“ an, um Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund als Übungsleiterinnen zu gewinnen.


Alle weiteren Details können Sie meiner Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.