Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Tödlicher Polizeieinsatz in Ehekirchen

28. November 2014 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

In Ehekirchen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) hatten Beamte einen 54-jährigen Mann von zu Hause abgeholt und sollten ihn ins Gesundheitsamt in Neuburg bringen. Als dieser sich weigerte, wurden ihm Handschellen angelegt, dann verlor der Mann das Bewusstsein und verstarb später im Krankenhaus. Das Risiko eines „lagebedingten Erstickungstodes“ war zwar, wie diese Schriftliche Anfrage (pdf) zeigt, Teil der Polizeiausbildung, konnte aber nicht verhindert werden.

Details zum Vorfall in Ehekirchen

Laut Polizei Oberbayern-Nord wurden Polizisten aus Neuburg an der Donau am 13. Oktober 2014 vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen darum gebeten, den Betroffenen zum Gesundheitsamt zu begleiten. Der Betroffene leidet seit Jahren an Schizophrenie. Deshalb sollte er dem Amtsarzt vorgeführt werden, und zwar möglichst schnell.

Zwei Polizeibeamte haben daher das Haus des Betroffenen betreten, dort verbarrikadierte er sich im 1. Stock. Weil er sich weigerte die Tür zu öffnen traten die Beamten die Tür ein. Der Mann versuchte zu flüchten, deshalb hielten die Beamten ihn fest und drückten ihn auf den Boden, trotz heftigen Widerstands. Er wurde von den Beamten seitlich fixiert, nicht am Oberkörper, dennoch verlor der Mann das Bewusstsein und konnte nicht mehr reanimiert werden.

Lagebedingter Erstickungstod

Ein sogenannter lagebedingter Erstickungstod (vorläufiges Obduktionsergebnis) kann eintreten, wenn Menschen mit dem Gesicht nach unten gefesselt werden. Solche lagebedingten Erstickungstode passieren zum Glück nur selten.

Beamtinnen und Beamte werden laut Ministerium zur Verhinderung von solchen Fällen regelmäßig im Rahmen des Einsatztrainings geschult – theoretisch und praktisch. In Nordbayern wurden Schulungen hierzu 2009, 2012 und 2013 durchgeführt – die betroffenen Beamten nahmen daran teil.

Konsequenzen

Ob die Art der Fixierung des Mannes durch die beiden Polizisten „verhältnismäßig“ war, wird noch von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt. Ein internes Disziplinarverfahren wurde aber nicht eingeleitet, weil es keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen gibt.


Alle weiteren Details können Sie der gesamten Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.