Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Verbotsverfahren gegen das „Freie Netz Süd“

8. März 2014 in Aktuelles, Anträge und Anfragen |

In Form eines einstimmigen Landtagsbeschlusses wurde die Staatsregierung am 26. April 2012 aufgefordert, „alle Möglichkeiten des Vereinsrechts auszuschöpfen, um die neonazistische Organisation „Freies Netz Süd“ (FNS) zu verbieten. Mit einer Schriftlichen Anfrage wollte ich der Sache auf den Grund gehen und habe die Staatsregierung nach bisherigen Ermittlungsergebnissen und dem weiteren Vorgehen befragt.

Landtag befürwortet Verbot des FNS

Der Landtagsbeschluss beinhaltet, dass auch soll ein mögliches Verbot der zahlreichen Mitgliedsorganisationen des FNS geprüft und wenn möglich eingeleitet werden. Die Tarnorganisation des FNS „Bürgerinitiative Soziales Fürth“ (BSF) ist ebenfalls zu verbieten.“ (Drs. 16/12403)

Auch als Konsequenz daraus kam es am 10. Juli des vergangenen Jahres zu einer Durchsuchung zahlreicher Wohnungen und Arbeitsstätten von führenden Rechtsextremisten in Bayern. In der darauf folgenden Pressekonferenz erklärte Innenminister Joachim Herrmann, dass die breit angelegte Aktion verdeutliche, „welche bayernweite Bedeutung das „Freie Netz Süd“ mittlerweile in der Neonazi-Szene erlangt hat.“ Herrmann sprach in diesem Zusammenhang von einem Mobilisierungspotential des FNS von rund 300 Personen.

Nach überdurchschnittlicher Wartezeit, die ich auch beim Ministerium angemahnt habe, gibt es nun endlich eine Antwort des Innenministeriums. Im Rahmen des laufenden Verfahrens gegen das FNS sind im Juli 2013 73 Wohnungen, Arbeitsstätten und Postfächer der führenden Aktivisten durchsucht worden – dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt. Weitere Details, auch im Hinblick auf die Auswertung dieses Materials wurden aber mit Verweis auf das Verfahren hierzu nicht genannt. Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2014 in Bayern strebten die Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) in München, Nürnberg und Augsburg sowie die BSF in Fürth eine Zulassung zur Wahl an, die aber nur die BIA in München und Nürnberg erreichen konnten. Einige weitere Details zum FNS und den genannten Gruppierungen finden Sie in der Antwort des Innenministeriums.


Ergänzend hierzu ein Artikel der Mittelbayerischen vom 09.03.14 „Warum der Staat scheitert“