Schriftliche Anfrage
Militantes Neonazi-Netzwerk „Objekt 21“ in Bayern
Seit Oktober 2013 muss sich eine Gruppe Neonazis vor dem Landgericht Wels in Oberösterreich u. a. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Der Gruppe, die dem grenzüberschreitendes Neonazi-Netzwerk rund um den „Freizeit- und Kulturverein Objekt 21“ entstammt, werden eine Vielzahl an Straftaten vorgeworfen.
Der Gruppe um das „Objekt 21“ wird neben „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ die Bildung einer kriminellen Bande, Körperverletzung, Brandstiftung, Erpressung, Drogenhandel und Förderung der Prostitution vorgeworfen. Außerdem ist in der Anklage von illegalem Waffenbesitz die Rede. Neben österreichischen Staatsbürgern wird auch gegen deutsche Neonazis ermittelt. Drei Bundesbürger sind zwischenzeitlich in diesem Zusammenhang verhaftet worden.
Nach ersten Erkenntnissen aus den Prozessen gegen Mitglieder des „Objekt 21“ und laut entsprechender Medienberichte beschränken sich die Verbindungen nach Deutschland jedoch nicht auf Thüringen. In einem Artikel der Berliner Zeitung ist von „engen Verbindungen nach Bayern und Thüringen“ die Rede.Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen das Neonazi-Netzwerk „Objekt 21“ wurde zudem in den thüringischen Orten Crawinkel, Ballstädt und in Erfurt Neonazi- Immobilien durchsucht.
Ich habe daher eine Schriftliche Anfrage vom 16.01.2014 an die Bayerische Staatsregierung gestellt, die Verbindungen des Netzwerks nach Bayern und die Erkenntnisse der Staatsregierung in diesem Bereich abfragt
Am 03.03.2014 habe ich eine Antwort des Innenministeriums erhalten. Das Schreiben verweist zunächst auf andere parlamentarische Anfragen in Bund und Land und auf den grenzüberschreitenden Charakter der Ermittlungen. In Bayern wurden Verfahren gegen Einzelpersonen geführt, die mit der Organisation „Objekt 21“ in Verbindung gebracht werden. Die bayerischen Behörden sind aber nicht beim Prozess in Österreich eingebunden oder vor Ort präsent, obwohl beispielsweise durch die Auswertung von Telefondaten klar ist, dass die österreichischen und bayerischen Personen Kontakte unterhielten. Es folgt eine Auflistung der Straftaten von Personen des „Objekt 21“, gegen die in Bayern Straft-oder Ermittlungsverfahren geführt worden oder werden. Weitere Details können Sie der gesamten Antwort des Innenministeriums entnehmen.