Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Operativer Opferschutz in Bayern II

13. Juli 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Stalking kann jeden treffen. Stalking betrifft den privatesten Raum zwischen zwei Menschen, jeder kennt Geschichten von PartnerInnen, die zu einer Trennung nicht bereit waren. Die Polizei muss und kann hier helfen. Dazu sind eine Risikoanalyse und Maßnahmen bis zum Umzug des Opfers nötig. Wie das in Bayern gehandhabt wird, steht in dieser Schriftlichen Anfrage (pdf)

Stalking: Wie viele Opfer gibt es in Bayern?

Operative Opferschutz betrifft High-Risk-Fälle und ist daher konsequenter als der reguläre Opferschutz, den die Polizei gewährt. Operativer Opferschutz betrifft Menschen, denen bereits gedroht wurde oder denen schon etwas passiert ist. Dann müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gefährdungslage wird danach beurteilt, ob eine konkrete Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder persönlicher Freiheit besteht. Oftmals gibt es dann von Seiten der Behörden Informationsgespräche, eine rechtliche Aufklärung über Gefahrenabwehr und Strafverfolgung oder die Vermittlung an Hilfsangebote.

Wie in meiner ersten Anfrage zu diesem Thema weigert sich das Innenministerium, mir Daten über Opferzahlen zukommen zu lassen. Begründung: Weil es so wenige Opfer seien, würde man deren Aufenthaltsort durch die Nennung des Regierungsbezirkes (auch gegenüber den Tätern) öffentlich  machen. Momentan gibt es in Bayern fünf Fälle, wo Operativer Opferschutz betrieben wird. Wie viele BeamtInnen mit welchem Expertenwissen dafür zuständig sind, gibt das Innenministerium nicht an. Meistens sind es aber ausgebildete Kriminalbeamte, die für Zeugenschutz zuständig sind.

Wie arbeiten die Behörden gegen Stalking zusammen?

Die Arbeitsgruppe Stalking des Innenministeriums hat 2012 ihre Arbeit beendet. Die Ergebnisse und Handlungsvorschläge sind nach wie vor unveröffentlicht. Dies wird damit begründet, das man die Einsatztaktiken und Maßnahmen nicht veröffentlichen könne, da Opfer sonst nicht mehr vor potenziellen Tätern geschützt werden könnten. Die Schwerpunkte der Ergebnisse betreffen die Einrichtung von Sonderdezernaten bzw. AnsprechpartnerInnen zum Thema häusliche Gewalt und Stalking, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, Täterprogramme, die Überprüfung einiger strafrechtlicher Regelungen, die momentan die Arbeit im Operativen Opferschutz erschweren, und die Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe.

Was genau passiert bei einem Stalking-Fall?

Wenn eine Gefährdung vorliegt, dann meldet die Polizeidienststelle den Fall mit einer eigenen Beurteilung der Gefahr an das Polizeipräsidium, die diesen Fall dann selbst prüft. Wird in der Zusammenarbeit mit ExpertInnen klar, dass Operativer Opferschutz erforderlich ist, wird eine „Fallkonferenz“ einberufen und über konkrete Maßnahmen entschieden. Das Polizeipräsidium ist dann für die Aufgabenverteilung der Schritte zuständig. An diesen Fallkonferenzen sollen im Nachklapp der AG Stalking auch verstärkt VertreterInnen der Justiz teilnehmen, um die Abstimmungen zwischen Behörden zu optimieren.


Alle weiteren Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.

Bei einer ersten Anfrage zu diesem Thema blieben viele Fragen offen.

Brauchen Sie Hilfe?

Hier finden Sie eine Übersicht von Hilfsangeboten, wenn Sie von Stalking oder Häuslicher Gewalt betroffen sind.