Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Operativer Opferschutz in Bayern I

22. Januar 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament, Unterwegs |

Nach drei aufsehenerregenden Gewalttaten an Frauen in München-Giesing im Jahr 2013, sowie im Herbst 2014 in München-Riem, wird wieder deutlich, dass Frauen, gerade im Bereich häusliche Gewalt und Stalking, einen besonderen Schutz benötigen. Wie die Polizei bei diesem Thema hilft, zeigt diese Schriftliche Anfrage (pdf)

Status Quo: Operativer Opferschutz

Operativer Opferschutz bedeutet, dass bei Personen bei denen über einen längeren Zeitraum eine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder die Freiheit besteht, Maßnahmen zum Schutz der Opfer eingeleitet werden. Die Polizei muss zielgerichtet Schutz bieten. In solchen (seltenen) High-Risk-Fällen kann die Polizei folgende Regelungen nahelegen und durchführen

  • Umzug (und geheimer neuer Wohnort)
  • Datensperre bei Behörden
  • Kontakt mit dem Gefährder
  • Kontakt mit potenziellen Opfern mit Sicherheitsberatung
  • Enger Kontakt zwischen Opfer und Polizei
  • ständige Beurteilung der Gefahr und schnellstmögliche Reaktion zum Schutz des Opfers

Gefragt nach zusätzlichen Schritten oder Programmen, um vor häuslicher Gewalt und Stalking zu schützen, verweist das Innenministerium auf eine Arbeitsgruppe, die an die Arbeit der AG Stalking unter der Leitung des Landeskriminalamts (LKA) anknüpfen soll. Die AG Stalking, die nach einem Stalking-Mord 2011 in Augsburg ins Leben gerufen wurde, hatte ihre Arbeit 2012 beendet, der Bericht ist nicht öffentlich. Erkenntnisse der neuen Arbeitsgruppe werden Anfang 2015 vorliegen. Grundsätzlich bearbeitet diese AG die Professionalisierung der Behörden im Umgang mit häuslicher Gewalt und neue Wege der Gefahrenprognose und Opferberatung.

Mehr Personal für Operativen Opferschutz

Der operative Opferschutz ist personalintensiv. Das zeigen ja schon die oben genannten Aufgaben, die nötig sind, wenn häusliche Gewalt und Stalking passieren. Gibt es ExpertInnen bei der bayerischen Polizei, die sich um Operativen Opferschutz kümmern? Laut Innenministerium ist der Opferschutz die Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Es gibt aber spezielle Weiterbildungen für KriminalpolizistInnen. Wenn mehr Bedarf für Opferschutz besteht, liegt diese Entscheidung bei den Polizeipräsidien selbst: sie müssten durch Personalverlagerungen eine Erhöhung des Opferschutzes erzielen. In Zeiten von zahllosen Überstunden der PolizeibeamtInnen wohl eher ein schwieriges Unterfangen.

Auswirkungen des G7-Gipfels auf Planungen für München

Der G7-Gipfel auf Schloss Elmau 2015 bindet die Kräfte der Sicherheitsbehörden in Bund und Land massiv. Hat dies Auswirkungen auf den geplanten operativen Opferschutz beim Polizeipräsidium München? Laut Innenministerium nicht. Schon erstaunlich, wenn man weiß, dass über 20.000 PolizistInnen für die Sicherheit des G7-Gipfels sorgen sollen – und zwar nicht erst an dem Wochenende des Gipfels.


Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.

Ich habe eine zweite Schriftliche Anfrage zum Operativen Opferschutz gestellt.

Brauchen Sie Hilfe?

Hier finden Sie eine Übersicht von Hilfsangeboten, wenn Sie von Stalking oder Häuslicher Gewalt betroffen sind.