Schriftliche Anfrage
Kontoscreening bei der Suche nach Terroristen
Die bayerischen Sicherheitsbehörden untersuchen auch die Bankgeschäfte verdächtiger Personen auf der Suche nach Terroristen. Daher habe ich die Staatsregierung gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage, wie häufig, und mit welchen Ergebnissen dieses Kontoscreening verwendet wird.
Von besonderem Interesse ist hierbei welche bayerischen Behörden von den Erkenntnissen dieser Überprüfung der Bankgeschäfte in Kenntnis gesetzt werden und an welche ausländischen Behörden diese Erkenntnisse weitergeleitet werden. Außerdem erfragen wir weitere Daten über diese Ermittlungsverfahren in dieser Schriftlichen Anfrage vom 19.05.2014.
Rechtliche Grundlage und Weitergabe an inländische Behörden
Die Antwort des Justizministerium offenbart, dass diese Konto Screenings aufgrund des Geldwäschegesetz (GwG) und des Kreditwesengesetz (KWG) durchgeführt werden. Die ermittelten Daten werden an die Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg sowie die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe der Polizei und des Zolls, zusammengesetzt aus Landeskriminalamt und Zollfahndungsamt, weitergeleitet.
Außerdem werden die Daten an das Bundeskriminalamt (Financial Intelligence Unit) weitergeleitet, egal ob es sich im Verdachtsfall um Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche handelt. Desweiteren wird die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug der Steuerfahnungsstelle des Finanzamt Nürnberg (aber zuständig für ganz Bayern) in Kenntnis gesetzt.
Weitergabe an ausländische Behörden
Im Rahmen der 3. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie gibt die Financial Intelligence Unit des BKA die ermittelten Daten weiter, wobei diese gegebenenfalls eine Verwendungsbeschränkung festlegen kann. Die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug gibt keine Daten an ausländische Behörden weiter. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe können aber die Staatsanwaltschaften bei strafprozessualen Ermittlungsverfahren die notwendigen Informationen übersenden.
Statistiken
Beim Bayerischen Landeskriminalamt gingen 2013 3.279 Ersthinweise auf Geldwäsche ein, davon 3.200 nach dem Geldwäschegesetz. Wie viele davon aufgrund des Verdachts der Terrorismusfinanzierung gemeldet wurden wird statistisch nicht erhoben.
115 Fälle in 2013 sind als staatsschutzrelevant kategorisiert, beispielsweise Anfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz hinsichtlich involvierter Personen oder Firmen.
Vorgehen, Speicherung von Daten und alle Details
Wer darüber entscheidet, ob Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, in welchen Datenbanken die Verdachtsmeldungen gespeichert werden und wie lange können Sie in der detaillierten Antwort auf meine Schriftliche Anfrage nachlesen.