Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Gewaltdelikt mit Todesfolge vor der Kulturfabrik: Rechtsextremer Hintergrund?

25. August 2014 in Anträge und Anfragen, Unterwegs |

Laut Presseberichten wurde am Pfingstmontag ein 49-jähriger Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit vor der Kulturfabrik in München zusammengeschlagen. Er ist Ende Juni seinen Verletzungen erlegen. Diese Schriftliche Anfrage (pdf) klärt unter anderem, dass die Behörden keine rechte Motivation der Tat kennen und wie die Behörden üblicherweise mit solchen Fällen umgehen.

Verbindungen zur rechten Szene

Der Tatverdächtige habe laut Auskunft der bayerischen Sicherheitsbehörden keine Verbindungen zur rechtsextremen Szene und sei auch nicht durch Straftaten im Vorfeld aufgefallen.

Bei derartigen Ermittlungen wird bei der Frage des Motivs auch auf mögliche rechte Motivation der Tat eingegangen. Im Fall dieser Tat an der Kulturfabrik in München gab es aber keine Hinweise darauf.

Vorgehen bei vermuteter politischer Tatmotivation

In solchen Fällen, in denen Menschen, die von rechtsextremer Gewalt bedroht sind (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Homo-/Transsexuelle, Obdachlose, etc.), wird geprüft, ob die Tat aufgrund der Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, Aussehen, Behinderung, sexuellen Orientierung oder gesellschaftlichen Status des Opfers begangen wurde.

Weiterer Fall im Juni 2014 in München

Im Juni 2014 gab es einen ähnlichen Fall in München, bei dem ein rechtsextremer oder rassistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann: Ein 20-jähriger Litauer aus England besuchte gemeinsam mit einem Österreicher die Münchner Kulturfabrik. In der gleichen Nacht hat der Österreicher seinen Bekannten schwer verletzt dort gefunden; er wurde von Unbekannten zusammengeschlagen.

Beide reisten nach Österreich, ohne die Polizei zu informieren. Da der Litauer in Österreich aufgrund seiner Kopfverletzungen ärztlich behandelt werden musste, wurden die bayerischen Behörden informiert. Die Mordkommission München nahm Ermittlungen auf.

Aufklärung durch Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Wenn es Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gibt, kann essinnvoll sein, die Öffentlichkeit einzubinden. Im Rahmen der Pressearbeit der bayerischen Justiz dürfen Daten über Personen nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen ihr Einverständnis geben oder es durch die besonderen Umstände der Tat nötig erscheint.

Es gibt kein gemeinsames Vorgehen von Staatsanwaltschaften und Polizei um bayernweit einheitlich das Schutzbedürfnis von Täter und Opfer gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen.

Durchsuchung der Wohnung von Dominic H. im Glockenbachviertel

Im Fall Dominic H., in dessen Wohnung im Glockenbachviertel im April 2014 brandförderliche Mittel und Zündvorrichtungen gefunden wurden, wurde erst durch meine Schriftliche Anfrage vom 07.05.14 bekannt, dass bei ihm zusätzlich eine Ausgabe von „Mein Kampf“ und Bücher des sogenannten „Oklahoma-Bombers“ gefunden. Warum wurde das nicht früher veröffentlicht?

Weil die Motivation von Dominic H. für die Behörden weiterhin unklar ist und auch Verbindungen zur rechtsextremen Szene nicht ermittelt werden konnten, werden solche „ungesicherten Auskünfte“ aufgrund von „Objektivität und Neutralität“ nicht veröffentlicht.


Alle Details können Sie der gesamten Antwort auf meine Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.