Schriftliche Anfrage
Gewalt gegenüber Obdachlosen
Obdachlose werden in Bayern immer wieder Opfer von Straftaten. Ich frage die Staatsregierung, inwiefern das Motiv „Abwertung von Obdachlosen“ polizeilich erfasst und dokumentiert wird und wie sich die Anzahl entsprechender Straf-und Gewalttaten in Bayern seit 2009 verändert hat. Die Antwort (pdf) zeigt, dass sich die Anzahl einer bestimmten Art von Straftaten von 2009 auf 2013 verdoppelt hat.
Motiv „Abwertung von Obdachlosen“
Vor allem bei Gewaltdelikten werden alle „Begleitumstände“ – also alle Informationen, die relevant sein könnten – erhoben. Dies fließt in die betreffende Ermittlungsakte mit ein. Über die IT-Systeme der Polizei kann aber das Motiv „Abwertung von Obdachlosen“ nicht abgefragt werden. Daher liegen mir hierzu auch weiterhin keine Daten vor.
Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verdoppelt
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von mir angeforderten Daten nur bei „Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter“ erfasst. Zu den sogenannten höchstpersönlichen Rechtsgütern gehört das Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre sowie der persönliche Lebens- und Geheimnisbereich.
Nachfolgend zeigt die Tabelle auf, dass sich die Anzahl dieser Taten in Bayern seit 2009 mehr als verdoppelt hat.
Bezüglich anderer Arten von Straf-und Gewalttaten gegen Obdachlose in Bayern liegen keine Daten vor und wären laut Innenministerium nur mit großem Aufwand zu erheben.
Alle Details können Sie der gesamten Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.