Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Bilanz der Grenzkontrollen im Rahmen des G7-Gipfels auf Schloss Elmau

26. Juli 2015 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau wurden 105.000 Personen bei Grenzkontrollen überprüft. Dabei hat die Bundespolizei 8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt und 430 Personen die Einreise verweigert. Unklar bleiben die Details, weil das bayerische Innenministerium nicht für die Bundespolizei antworten kann. Wir finden, dass die Reisefreiheit eine der fundamentalen Errungenschaften Europas ist und wir eher mehr Zusammenarbeit als Grenzkontrollen brauchen.

Was die Kontrollen beim G7-Gipfel bedeuten

Im Rahmen des G7-Gipfels wurden an der bayrisch-österreichischen Grenze 160.000 Personen kontrolliert. Dabei wurden 8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Von den 150 festgestellten Straftaten ist bekannt, dass darunter auch beispielsweise Urkundendelikte, Rauschgiftdelikte und Vergehen nach dem Waffengesetz fallen und rund 350 gesuchte Personen entdeckt und 60 Haftbefehle vollstreckt wurden.

Angesichts der massiven Sicherheitspolitik rund um dem G7-Gipfel überrascht es auch nicht, dass die CSU-Regierung die „Schengen-Auszeit“ während des G7-Gipfels gleich noch verlängern und die Grenzkontrollen an innereuropäischen Grenzen wieder einführen möchte – glücklicherweise ist die CSU hier schon wieder zurückgerudert und genügt sich mit einer Aufstockung der Schleierfahndung an den Grenzen. Ich halte auch diesen Vorstoß für nicht zielführend und finde ihn reichlich antieuropäisch und populistisch.

Nicht ohne Grund sind offene Grenzen (dank Schengen-Abkommen) ein Symbolbild für ein zusammenwachsendes, freies und offenes Europa – wir werden weiter auf allen Ebenen dafür kämpfen, dass dies so bleibt. Diese Anfrage soll Klarheit bringen, über welche Verstöße und Straftaten wir in dieser überhaupt Debatte reden.

Was man über das Schengen-Abkommen wissen sollte

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EG-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) auf der Obermosel auf dem Fahrgastschiff Princesse Marie-Astrid das Schengener Übereinkommen. Heute gehören 26 europäische Länder mit mehr als 400 Millionen Einwohnern zum Schengen-Raum. Es handelt sich um alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Zypern; die EU-Mitgliedsländer Bulgarien Rumänien und Kroatien wenden Schengen bislang nur teilweise an.

Innerhalb des Schengen-Gebietes sind die Personenkontrollen bis auf Stichproben hinter den Landesgrenzen weggefallen. An den Außengrenzen zu Drittstaaten werden Personen weiterhin kontrolliert. Artikel 23 des Schengen-Grenzkodex erlaubt die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit für höchstens 30 Tage, in Ausnahmefällen auch länger.

Was über die Grenzkontrollen weiterhin unklar bleibt

8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz wurden festgestellt. Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind hier gemeint und wie viele Personen haben diese 8.600 Verstöße begangen?

430 Personen wurde die Einreise verweigert – mit welcher Begründung?

Laut Innenministerium wurden durch die Grenzkontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze 150 Straftaten aufgedeckt – welche waren das und wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wurden Waffen oder Drogen sichergestellt?

All dies wird mir nicht beantwortet, weil die Grenzkontrollen, durchgeführt von der Bundespolizei auf bayerischem Gebiet, nicht in den „Verantwortungsbereich der Staatsregierung“ fallen.


Alle weiteren Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.

Mehr Informationen über die Bilanz des G7-Gipfels (z.B. Kosten, Polizeieinsatz, etc.) finden Sie hier.