Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Antrag

Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat

6. Dezember 2017 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Mit diesem Antrag (PDF) fordern wir eine Kennzeichnung von uniformierten PolizeibeamtInnen in Bayern durch sichtbare Dienstnummernschilder. Damit wird die Polizei bürgernäher und eigenverantwortlicher. Andere Bundesländer haben damit gute Erfahrungen gemacht. Und wir kommen endlich einem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs nach.

So wird die Polizei noch bürgernäher

Eine individuelle und anonymisierte Kennzeichnung der Bayerischen Polizei stellt in keinster Weise das Vertrauen in die Arbeit der Bayerischen Polizei in Frage. Vielmehr werden dadurch die aus rechtsstaatlichen Gründen erforderliche Transparenz und die tatsächliche Erfüllung der Rechenschaftspflicht der Polizei in Fällen polizeilichen Fehlverhaltens gewährleistet. In der Rechtsvorschrift zur individuellen Kennzeichnungspflicht soll geregelt werden, dass die Nummern nach einer festgelegten Zeit abgeändert werden,  so dass keine Informations- oder Datensammlungen zu einzelnen Polizeibeamten oder -beamtinnen erfolgen können. Falls ein Polizist oder eine Polizistin wünscht, kann sie auch ihren Namen anstatt einer Dienstnummer an der Uniform tragen. Dem Argument, dass gerade in hektischen Situationen die Gefahr von Ablese- bzw. Merkfehler steigen könnte, würde so Rechnung getragen werden.

Es ist ein sensibles Thema, wir haben es erst auf dem 2. Grünen Polizeikongress wieder kontrovers diskutiert. Mehr dazu in der Dokumentation des Kongresses. Aber wenn wir sachlich, sinnvoll und lösungsorientiert an die Sache herangehen, dann profitieren wir alle davon. Leider hat sich die Mehrheitsfraktion im Landtag einer solchen Debatte verweigert und unseren Antrag abgelehnt. Wir bleiben aber dran!

Kennzeichnung: Gute Erfahrungen in anderen Ländern

Die Mehrheit der Bundesländer hat bislang eine (allgemeine) Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte eingeführt. Beispielsweise gilt in Hessen seit Ende 2014 für alle Polizistinnen und Polizisten in Dienstkleidung eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht. Hessen und andere Bundesländer haben positive Erfahrungen mit einer Kennzeichnung der Polizei im Dienst gemacht. Eine Kennzeichnung mit einem Dienstnummernschild stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei und damit in den Rechtsstaat.

Auf der anderen Seite ist nicht bekannt, dass Repressalien gegenüber gekennzeichneten Polizeikräften zugenommen haben. Das bestätigte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Auch die Brandenburger Landesregierung hat im Sommer 2015 erklärt, dass es nicht zu einer Zunahme von Übergriffen oder willkürlichen unbegründeten Strafanzeigen gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten gekommen ist, wie noch vor Einführung der Kennzeichnung in Brandenburg befürchtet wurde. Zu demselben Ergebnis kommt auch ein europäischer Vergleich.

Auftrag der Justiz: Kennzeichnen!

Ein Fußballspiel zwischen dem FC Bayern München und dem TSV 1860 München im Jahr 2007 hatte weitreichende Folgen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte, dass Entschädigungen an zwei Fußballfans zu zahlen seien. Die Straßburger Richter stellten eine Verletzung von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK – Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) fest, da die Ermittlungen der Bayerischen Polizei nur unzureichend durchgeführt wurden. Die verantwortlichen Polizistinnen und Polizisten des USK konnten nicht identifiziert und der Sachverhalt damit nicht aufgeklärt werden. Das führte der EGMR insbesondere darauf zurück, dass – neben nachträglich unauffindbaren polizeilichen Videoaufzeichnungen – es an einer erkennbaren Kennzeichnung der USK-Beamten fehlte.

Auch deswegen fordern wir, dass Polizeieinsätze in Bayern in Zukunft im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ablaufen. Um zu gewährleisten, dass mögliches Fehlverhalten der Einsatzkräfte aufgeklärt werden kann, braucht es eine individuelle Kennzeichnung der bayerischen Polizistinnen und Polizisten.