Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Ansteckungsgefahr als personengebundener Hinweis in polizeilichen Datenbanken II

28. Januar 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Im Kriminalaktennachweis (KAN) sind polizeilichen Personendaten gespeichert. Unter anderem werden auch Informationen über Personen mit Ansteckungsgefahr (aufgrund von HIV, Hepatitis B und C) gesammelt. Hierzu hatte ich bereits Mitte 2015 eine Anfrage gestellt, welche aber nur lückenhaft beantwortet wurde. Deshalb habe ich mit einer weiteren Anfrage (pdf) nachgehakt.

Viele Leute sind betroffen

In Bayern sind momentan 14.250 Personen mit dem Hinweis auf Ansteckungsgefahr im KAN erfasst. So sollen PolizistInnen im Dienst davor geschützt werden, sich mit HIV, Hepatitis B oder C anzustecken. Positiv zu vermelden ist, dass die Staatsregierung angab, dass unter den 14.250 Menschen keine Kinder und Jugendlichen sind, da diese nicht erfasst werden.

Undurchsichtige Löschungsprozesse

Weniger erfreut bin ich über die Regelungen zur Löschung der Datensätze: Gelöscht wird bei Erwachsenen nach 10 Jahren, bei Jugendlichen nach 5 Jahren und bei Kindern nach 2 Jahren. Gelöscht wird aber nicht, wenn jemand noch im Gefängnis sitzt. Wenn mehrmals Einträge in die Datei gemacht wurden, werden alle behalten – Ausgangspunkt für die Löschung ist der letzte Eintrag. Immer am Jahresanfang schauen die Polizei-Dienststellen die Datensätze an und löschen, wenn es die Fristen vorgeben und keine laufenden Verfahren anstehent. Falls die Polizei weitere Straftaten erwartet, kann die Löschung auf bis zu weitere drei Jahre ausgedehnt werden.

Deshalb ist es möglich, dass Personen weit mehr als zehn Jahre in dieser Datei gespeichert bleiben können. Falls allerdings die Fahndung oder Kriminalakte nach einer Person gelöscht wird, wird auch der Hinweise auf Ansteckungsgefahr gelöscht.

Acht Seiten Antwort – wenig Neues zur Ansteckungsgefahr

Auf meine explizite Nachfrage, ob in Bayern oder Deutschland Fälle bekannt sind, bei denen es zu einer Übertragung von HIV-oder Hepatitis-Infektionen im Polizeidienst gekommen ist, erhalte ich leider keine Antwort – es liegen keine Daten beim ärztlichen Dienst der Bayerischen Polizei vor.

Die Speicherung des Merkmals „Ansteckungsgefahr“ soll dem Schutz der bayerischen PolizistInnen dienen. Ich finde aber nach wie vor, dass es im Hinblick auf den Datenschutz wichtig ist, dass nicht jedeR Zugriff auf diese Daten hat und dass dieser Vermerk gelöscht wird, wenn keine Gefährdung mehr vorliegt. Das Innenministerium schrieb mir in der ersten Anfrage, dass bei HIV jedeR Infizierte „lebenslang als potenziell ansteckungsfähig anzusehen ist“ – daher wird der Vermerk erst gelöscht, wenn eine vollständige Heilung der Krankheit vorliegt. Nach Informationen der AIDS-Hilfe ist aber HIV bei entsprechender Therapie gar nicht mehr ansteckend – und daher auch keine Gefahr für unsere PolizistInnen.


Alle Details können Sie der gesamten Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.