Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Grüner Gesetzentwurf

Unabhängige*r Polizeibeauftragte*r für Bayern

17. November 2020 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Leider gibt es immer wieder Berichte über rechtsextreme Netzwerke oder Chatgruppen in Sicherheits- und Landespolizeibehörden. Für uns Grüne ist klar: In den Sicherheitsbehörden können Demokratiefeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen nicht geduldet werden. Wir Grüne haben einen Gesetzentwurf (PDF) für eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n in den Landtag eingebracht, den die Staatsregierung leider abgelehnt hat. Wir bleiben hier weiter dran!

Rechtsextreme Netzwerke bei der Polizei

2018 wurde die Chatgruppe „Nordkreuz” aufgedeckt. Im März 2019 kam eine antisemitische Chatgruppe des bayerischen USK ans Licht. Im aktuellen Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ‚Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden‘ wurden 31 Verdachtsfälle aus Bayern gemeldet.  

Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Mitarbeitenden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung jeden Tag beschützen, beschädigt staatliche Institutionen und erschüttert das Vertrauen der Bürger*innen in ihre Sicherheitsbehörden.

Die rechtsextremistischen und antisemitischen Verdachtsfälle müssen konsequent aufgeklärt und Maßnahmen ergriffen werden, um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzutreten.  – Katharina Schulze

Wir brauchen eine unabhängige Stelle

Es muss die Möglichkeit für alle Bedienstete der Polizei geben, Hinweise auf rechtsextreme, antisemitische und demokratiefeindliche Haltungen und sonstigem Fehlverhalten bei der Bayerischen Polizei an eine unabhängige Stelle zu melden. Dass solche Hinweise aus Furcht vor negativen Konsequenzen innerhalb der eigenen Dienststelle nicht weitergegeben werden, möchten wir Grüne verhindern.

Die neu zu schaffende Stelle, die außerhalb der Organisationsstruktur der bayerischen Polizei angesiedelt ist, soll auch Bürger*innen, Bürger- und Menschenrechtsorganisationen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ist am Bayerischen Landtag angesiedelt. Die Unabhängigkeit in der Arbeit ist für uns zentral und deswegen kann er oder sie nicht organisatorisch an die Polizei oder ans Innenministerium angebunden sein.

Mehrheit der Polizist*innen vertritt demokratische Werte

Wir wissen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten bei der Bayerischen Polizei demokratische Werte vertritt und hinter unserer Verfassung steht. – Katharina Schulze

Die Beschäftigen sorgen tagtäglich für unsere Freiheit und Sicherheit, dafür sind wir sehr dankbar. Wir  Grüne vertrauen in unsere rechtsstaatliche und demokratische Polizei hier in Bayern. 

Das sieht übrigens auch die Bevölkerung so: Einer aktuellen Studie zufolge genießt die Polizei ein hohes Ansehen. Jedoch sehen gleichzeitig 31% der Bevölkerung ein großes bis sehr großes Problem mit Rassismus bei der Polizei.

Wir Grüne sind uns sicher, dass diese Zahl nicht nur uns bedrückt, sondern auch viele Polizist*innen. Umso wichtiger ist es deshalb, das hohe Vertrauen in die Polizei aufrechtzuerhalten und zu vergrößern sowie einen offenen und professionellen Umgang mit Fehlern zu befördern.

Niedrigschwellige Konfliktlösug 

Die Einrichtung eines oder einer unabhängigen Polizeibeauftragten trägt dem Wunsch nach einer professionellen Fehlerkultur Rechnung. – Katharina Schulze

  Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Bürger*innen mit der Polizei, aber auch innerhalb der Polizei erreichen. Ihre oder seine Aufgabe ist es, vorgetragene Kritik in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen und mit den Beteiligten eine unmittelbare Klärung zur Wahrung des Rechtsfriedens herbeizuführen.

Vorrangiges Ziel ist dabei die einvernehmliche Konfliktbereinigung mit den Mitteln der partnerschaftichen Kommunikation und Mediation. Polizeiliches Handeln wird dadurch im Ergebnis transparenter, was das Vertrauen in die Integrität der Polizei und ihrer inneren Struktur sichert und weiter stärkt. Gleichzeitig gibt es der Bayerischen Polizei dadurch die Möglichkeit, Verbesserungen anzustoßen. 

Professionelle Fehlerkultur

Von unserem Vorschlag unberührt bleibt die die Möglichkeit der Dienst- sowie Fachaufsichtsbeschwerde. Die damit gegebene Dualität rechtfertigt sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Instrumente: Ziel der oder des unabhängigen Polizeibeauftragten ist es, das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger*innen und Polizei weiter zu verbessern und als unabhängige*r Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stehen. 

Darüber hinaus soll die Stelle nicht nur für Bürger*innen ansprechbar sein, sondern auch für Beschäftigte innerhalb der Polizei: Die unabhängige Polizeibeauftragte oder der unabhängige Polizeibeauftragter ist auch zuständige für Eingaben von Polizist*innen zu innerdienstlichen Sachverhalten.

Somit stärkt sie eine offene Fehlerkultur innerhalb der Bayerischen Polizei. Wir wollen erreichen, dass es eine Verbesserung eines professionellen Umgangs mit Fehlern in den Behörden gibt und dass auch strukturelle Defizite erkannt werden. Das ist wichtig, denn manchmal ist es vielleicht nicht für alle möglich sich an seinen oder ihren Dienstvorgesetzten zu wenden.

Meine Rede im Bayerischen Landtag: