Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Anfrage zum Plenum

Gemeinsame Übungen zwischen Bundeswehr und Bayerischer Polizei

29. September 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Das Thema kocht grad wieder hoch: die Bundeswehr soll die Polizei in Terrorlagen unterstützen. Wir Grüne halten das für verfassungswidrig. Ich wollte daher mit dieser Anfrage (pdf) rausfinden, inwieweit schon gemeinsame Übungen geplant sind. Tatsächlich ist für Anfang 2017 eine Übung geplant.

Geplant ist für März 2017 eine sogenannte Stabsrahmenübung, an der allein die Führungsebenen beteiligt sind und die Einsatzkoordination geübt wird, besonders die Verständigungs- und Anforderungswege sollen geübt werden. Also wird es keine Übung mit Soldaten auf der Straße geben. Die Ausübung polizeilicher Befugnisse durch die Bundeswehr wird scheinbar nicht im Einzelfall geübt.

Bayern nimmt neben sechs bis sieben weiteren Bundesländern zusammen mit der Bundeswehr an dieser Übung teil. Der genaue Ort der Übung wurde mir nicht mitgeteilt. Das Übungsszenario wird erst noch erarbeitet, soll sich aber laut Bayerischem Innenministerium im verfassungsrechtlichen Rahmen des Art. 35 GG halten. Es kann damit auch ein Terrorszenario geübt werden.

Im Jahr 2017 soll es zusätzlich noch eine einsatzpraktische Übung zwischen Polizei und Bundeswehr in Bayern selbst geben. In der Stabsrahmenübung ist rechtlich wohl nichts auszusetzen. Das Thema „schwere Terrorlagen“ und Einsatz der Bundeswehr wird damit aber in der Öffentlichkeit weiter am Köcheln gehalten.

Warum wir gegen den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland sind

Seit Bestehen der Bundesrepublik beruht unsere Sicherheitsarchitektur auf einem bewährten verfassungsrechtlichen Prinzip: der strikten Aufgabentrennung von Polizei und Bundeswehr. Die CSU will nun Einsätze der Bundeswehr in Deutschland ermöglichen. Die populistische Forderung für einen weitergehenden Einsatz des Militärs im Inneren lehnen wir Grüne deswegen entschieden ab. Neben historischen und verfassungsrechtlichen Gründen ist die Militarisierung der Innenpolitik aber auch aus einsatztaktischen Überlegungen abzulehnen. SoldatInnen sind für polizeiliche Aufgaben weder ausgebildet noch ausgerüstet.

Mehr dazu im Video:


Weitere Details können Sie der Anfrage zum Plenum (pdf) entnehmen.