Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

„Gefährliche Orte“ in Bayern

20. September 2019 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Die bayerische Polizei darf Bürger*innen grundsätzlich nicht anlasslos kontrollieren oder durchsuchen. Ausnahmen bilden nach dem Polizeiaufgabengesetz unter anderem Kriminalitätsschwerpunkte oder sogenannte „gefährlichen Orte“. Wenn aber niemand weiß, wo solche Orte liegen und wer sie festlegt, dann stellt das einen erheblichen Eingriff in unsere Bürger*innenrechte dar. Ich habe dazu eine Schriftliche Anfrage (PDF) an das Innenministerium gestellt.

„Gefährliche Orte“ in Bayern

Als „gefährliche Orte“ gelten nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 2a des Polizeiaufgabengesetz (PAG) Straßen und Plätze in Bayern, bei denen aufgrund „tatsächlicher Anhaltspunkte“ anzunehmen ist, dass sich dort Personen zu Straftaten verabreden, sie vorbereiten oder verüben, dass sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder dass sich dort Straftäter verbergen. An diesen Orten darf die Identität von Personen ohne konkreten Anlass durch die Polizei überprüft werden, ebenso dürfen Personen durchsucht werden.

Die Beurteilung, ob es sich bei einem Ort um einen „gefährlichen Ort“ im Sinne des PAG handelt, wird allein von den örtlich zuständigen Dienststellen der Bayerischen Polizei vorgenommen. Hierbei fließen laut Innenministerium in einem dynamischen Prozess insbesondere Aspekte der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), Kriminalitätslagebilder sowie kriminalistische Erfahrungen ein.

Wenn die Bestimmung so schwammig und dynamisch gehandhabt wird, dann eröffnet Art. 13 Abs. 1 Nr. 2a des PAG nahezu überall die Möglichkeit, anlasslose Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen vorzunehmen.

Festlegung der Orte für Bürger*innen nicht nachvollziehbar

In der Antwort auf meine Schriftlichen Anfrage listet das Innenministerium alle Kriminalitätsbrennpunkte, an denen Kameras aufgestellt oder Tonaufnahmen gemacht werden dürfen auf. Spannend ist jedoch, dass das Ministerium eine Übersicht der „gefährlichen Orte“ verweigert, mit der Begründung, dass eine solche Auflistung zu aufwendig sei.

Ich finde es wichtig, dass Bürger*innen nachvollziehen können, ob bestimmte Straßen oder Plätze spontan durch die Polizei als „gefährliche Orte“ klassifiziert werden. – Katharina Schulze

Der Kommissionsbericht hat gezeigt, wie berechtigt die Kritik von uns Grünen am PAG ist. Wir halten unsere Klage gegen das verfassungswidrige CSU-Überwachungsgesetz aufrecht weiterhin aufrecht. Weitere Details zur Thematik der „gefährlichen Orte“ entnehmen Sie bitte meiner Schriftlichen Anfrage (PDF).