Anfrage zum Plenum
Selbstbewaffnung der bayerischen Bevölkerung
Immer mehr Menschen besorgen sich Waffen in Bayern. Meine Anfrage zum Plenum (pdf) zeigt, dass allein im März 2016 so viele kleine Waffenscheine ausgestellt wurden wie im ganzen Jahr 2015 zusammen. Das macht mir echt Sorgen!
Von bayerischen Behörden ausgestellte kleine Waffenscheine
Ende Januar 2016: 54.133
Ende Februar 2016: 61.568
Ende März 2016: 66.245
Von bayerischen Behörden ausgestellte Waffenscheine
Ende Januar 2016: 1.738
Ende Februar 2016: 1.782
Ende März 2016: 1.828
Von bayerischen Behörden ausgestellte Waffenbesitzkarten
Ende Januar 2016: 384.665
Ende Februar 2016: 385.028
Ende März 2016: 385.450
Ich habe auch schon eine schriftliche Anfrage dazu gestellt: Hier zum Vorjahres-Vergleich weitere Zahlen zu Schusswaffen in Bayern (Stand: Januar 2016).
Diese Selbstbewaffnung muss uns Sorgen machen
Ich finde diese explosionsaritige Zunahme sehr besorgniserregend. Wir brauchen in Bayern keine Waffenaufrüstung in der Bevölkerung. Selbstbewaffnung und Selbstjustiz sind nicht unser Leitbild. Für die Sicherheit im Öffentlichen Raum ist alleine die Polizei zuständig – sie hat das Gewaltmonopol. Die Polizei muss dafür gut ausgestattet sein. Die Gefahr ist, dass immer mehr Konflikte eskalieren, wenn sich immer mehr Menschen selbst bewaffnen – da müssen wir gegensteuern. Von Schreckschusswaffen geht eine erhebliche Gefahr aus. Das Waffenrecht ist diesbezüglich viel zu lax! Schreckschuss- oder Anscheinswaffen gehören ebenso wenig in die Öffentlichkeit, wie Schlagstöcke, Schlagringe oder Einhandmesser!
Bayern ist ein sehr sicheres Land, die Kriminalitätsrate ist sehr niedrig. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Zahl der Straftaten im Jahre 2015 insgesamt gesunken sind um 2,8 Prozent. Das heißt, wenn sich jetzt immer mehr Menschen in Bayern selber bewaffnen macht das überhaupt keinen Sinn, weil die statistischen Zahlen deutlich zeigen, dass wir in Bayern in einem sicheren Land leben.
Woher stammen diese Zahlen?
Das bayerische Innenministerium erhält vom Bundesverwaltungsamt monatlich eine Auswertung der im Nationalen Waffenregister zu Bayern gespeicherten Daten. Die übermittelten Daten beziehen sich jeweils auf Gesamtbayern und differenzieren nicht zwischen den 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden. Solche Zahlen gibt es nur im Zwei-Jahres-Rhythmus. Dabei erhebt das bayerische Innenministerium die Zahlen der Inhaber von Waffenerlaubnissen und die Zahlen der von ihnen rechtmäßig besessenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Aus der Differenz zu den Zahlen des vorherigen Stichtages lässt sich die Zahl der in diesem Zeitraum neu erteilten Waffenerlaubnisse nicht ohne weiteres ableiten, da die Waffenerlaubnisse gegenzurechnen sind, auf die Erlaubnisinhaber in diesem Zeitraum verzichteten oder die von Waffenbehörden widerrufen wurden. Die Zahlen der tatsächlich erteilten Waffenerlaubnisse müssten daher zusätzlich gesondert erhoben werden.
Bei den ausgestellten Waffenscheinen werden Genehmigungen nach § 19 WaffG und teils auch Waffenscheine für Bewachungsunternehmen nach § 28 Waffe mitgezählt. Bei den ausgestellten Waffenbesitzkarten sind die Waffenbesitzkarten für Sport- und Brauchtumsschützen, Jäger, Waffensammler und Waffensachverständige erfasst.
Alle Details können Sie der Anfrage zum Plenum (pdf) entnehmen.
Weitere Informationen
- Hier finden Sie weitere Zahlen zu Schusswaffen in Bayern (Stand: Januar 2016).
- BR Online vom 17.5.16: „Kleiner Waffenschein: Viele Bayern rüsten auf“
- Sat1 vom 17.5.16: „Immer mehr Bürger bewaffnen sich: Schreckschusspistolen auf dem Vormarsch“