Schriftliche Anfrage
Schusswaffen in Bayern
Besorgniserregend, was bei meiner Anfrage (pdf) rausgekommen ist: es gibt einen großen Anstieg von Genehmigungen für den kleinen Waffenschein. Selbstbewaffnung ist keine Lösung! Die Sicherheitsbehörden sind dafür zuständig. Punkt. Und: die Anzahl der Leute aus dem rechtsextremen Bereich mit Waffenbesitzkarte ist auch nicht gerade gering – von der Dunkelziffer gar nicht zu reden.
Interessante Fakten über Schusswaffen in Bayern
Durch meine Anfrage werden Daten über den Schusswaffengebrauch in Bayern öffentlich: von 2011 bis 2015 gab es 39 Personenschäden unter Verwendung erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In nur sechs der Fälle stammten die verwendeten Waffen aus rechtmäßigen Besitz und in sechs Fällen kam es zum Tod der Verletzten. In 32 Fällen wurden nicht rechtmäßig besessene Schusswaffen verwendet. 20 Fälle endeten tödlich.
Insgesamt 218508 Personen besitzen in Bayern rechtmäßig erlaubnispflichtige Schusswaffen – und zwar insgesamt 1131499 Waffen. Bei den ausgestellten kleinen Waffenscheinen gab es einen deutlichen Anstieg: von 2013: 2228 auf 2015: 5748. Beim Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen (Waffenbesitzkarte)gab es ebenfalls einen Anstieg: von 2013: 9568 auf 2015: 10898. Bei den Erlaubnissen zum Führen von erlaubnispflichten Schusswaffen („Waffenschein“) gab es auch einen Anstieg: von 2013: 254 auf 2015 auf 302 (wobei da auch die Zahlen für Waffenscheine von Security-Firmen mitgezählt werden).
Es gibt Erkenntnisse, dass drei Rechtsextremisten in Bayern einen Waffenschein für Schusswaffen besitzen. 115 Personen, die der rechtsextremistischen Szene angehören, verfügen über eine Waffenbesitzkarte (da vor allem ältere Personen)
Tragisches Verbrechen in Unterschlaichach
In der Silvesternacht 2015/2016 starb in Unterschleichach ein 11-jähriges Mädchen durch den tödlichen Schuss aus einer Kleinkaliberwaffe. In der Folge wurde ein 53-jähriger Beschäftigter im Justizvollzugsdienst als Tatverdächtiger festgenommen, der aus Ärger über den Lärm der Feuerwerkskörper mit seiner Waffen in eine Personengruppe geschossen haben soll. Laut Aussage der Staatsanwaltschaft Bamberg litt der Tatverdächtige unter gesundheitlichen und psychischen Problemen.
Gemäß § 4 Abs. 3 WaffG muss die Waffenbehörde den Inhaber/die Inhaberin einer Waffenrechtlichen Erlaubnis in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre erneut auf seine/ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüfen. Dieses tragische Verbrechen war der Anlass die Staatsregierung für meine Anfrage zur waffenrechtlichen Situation in Bayern. Die Staatsregierung antwortet auch sehr ausführlich über diesen konkreten Fall – alle Einzelheiten über den Fall in Unterschleichach kann man in der Antwort der Regierung nachlesen.
Es gab schon 20 Fälle, die tödlich endeten, wo Menschen nicht rechtmäßig besessene Schusswaffen hatten. Das ist viel zu viel. Deshalb unterstützen wir die Reform der EU-Waffenrichtlinie.
Weitere Details können Sie der Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.