Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Kommentar

Einsatz von Body-Cams bei Polizisten

14. Januar 2014 in Aktuelles, Im Parlament |

Das Thema Body-Cams für PolizistInnen war in den letzten Tagen mehrmals in den Medien. Interessant erscheinen mir da zwei Dinge: Zum einen scheint allen nicht ganz klar zu sein, was sich hinter dem Modellversuch der Münchner Polizei verbirgt: bis heute gibt es keine eindeutigen Infos darüber. Welche PolizistInnen würden bei welchen Einsätzen die Body-Cams tragen? In welchem Zeitraum? Wie ist die Videoaufzeichnung – anlassabhängig oder durchgängig? Sind die datenschutzrechtlichen Aspekte alle ausreichend berücksichtigt? Was sind die Löschfristen des Materials? All diese Fragen sind berechtigt – noch habe ich dazu aber keine Informationen bekommen.

Deswegen haben ich eine ausführliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt, um diese Dinge in Erfahrung zu bringen. Das ist wichtig für die weitere Debatte über dieses Thema, ansonsten begibt man sich ständig in Spekulationen und jedeR hat einen anderen Wissensstand.

Zum zweiten haben wir bisher schon die gängige Rechtspraxis dass die Polizei nach Artikel 32 Abs. 2 PAG zur Gefahrenabwehr und bei der Strafverfolgung Videoaufzeichnungen und Dokumentationen zur Beweissicherung erstellen kann. Das bedeutet nicht, dass jeder Polizeibeamte mlt einer Kamera auf der Schulter rumlaufen darf und verdachtsunabhängig die Umgebung aufnehmen kann. Das gleiche muss für den Einsatz von Body-Cams gelten. Wenn man jetzt einen Modellversuch durchführen möchte, sind für mich folgende Dinge unverhandelbar:

1) der  Modellversuch muss sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften halten, besonders der Datenschutz muss dabei beachtet werden. Eine Gesetzesänderung für den Modellversuch, wie es Prof. Gantzer gestern bei einer Podiumsdiskussion bei der GdP forderte, kommt nicht in Frage. Das Gesetz zu ändern um einen Modellversuch zu starten ist unverhältnismäßig: wenn solch ein Versuch nicht mit den geltenden Rahmenbedingugen durchgeführt werden kann ist er abzulehnen.

2) Ganz klar ist auch, dass der/die PolizistIn ihre Kamera nicht selbst auswerten darf und Zugriff auf das Material bekommt. Das muss an eine unabhängige Stelle unmittelbar geschickt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Um genauer diskutieren zu können ob Body-Cams für Polizeibeamte sinnvoll sein können brauchen wir also noch genauere Informationen über die Ausgestaltung des Modellversuchs.


Hierzu hatte ich im Januar 2014 eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt.

Hierzu meine Pressemitteilung vom 08.01.14: Ja zur transparenten Polizei
 |Datenschutz muss gewährleistet werden