Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Berichtsantrag

Befragung von AsylbewerberInnen durch den BND

12. Februar 2014 in Aktuelles, Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Laut Bericht eines Ex-Pentagon-Mitarbeiters werden AsylbewerberInnen in Deutschland gezielt im Sinne ausländischer Geheimdienste befragt, Daten aus Befragungen von AsylbewerberInnen an US-Geheimdienste weitergeleitet oder von diesen selbst erhoben. Ich habe in einem Antrag (pdf) die Staatsregierung dazu aufgefordert, im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu nachfolgenden Punkten berichten.

Diese Informationen werden u.a. in das „Zielerfassungssystem“ der US-Dienste eingespeist und für US-Drohneneinsätze und die Tötung von dort aus unterschiedlichen Gründen als verdächtig eingestuften Personen verwandt. Für das Grenzdurchgangslager Friedland wurden solche Gespräche nach Angaben ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter aus den USA und Großbritannien wie durch die „Hauptstelle für Befragungswesen“, einer dem BND unterstellten Behörde, bestätigt. Daher fragen wir im Innenausschuss nach:

1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Befragungen von Asylbewerbern durch ausländische oder inländische Geheimdienste und Datenweitergaben an ausländi- sche Geheimdienste im Grenzdurchgangslager in Bayerischen Erstaufnahmelagern?

2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Rechtmäßigkeit solcher Datenweitergaben, insbe- sondere wenn diese Daten mit zur Bombardierung von zivilen Zielen führen können

3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Befragung unbegleiteter minder- jähriger Flüchtlinge durch Mitarbeiter des BND, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des BayLfV oder ausländischer Geheimdienste?

4. Ist das örtlich zuständige Jugendamt und der bestellte Vormund der unbegleiteten min- derjährigen Flüchtling über Befragungen durch Mitarbeiter des BND, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des BayLfV oder ausländischer Geheimdienste informiert und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über solche Befragungen?

5. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht ohne Beistand durch Mitarbeiter des BND, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des BayLfV oder ausländischer Geheimdienste befragt werden?

6. Welche Auswirkungen haben entsprechende Befragungen auf die Asylverfahren der der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge?

7. Hat die Staatsregierung nach Medienberichten über Außenstellen der Hauptstelle für Be- fragungsstelle in Bayern, z.B. in Nürnberg und Zirndorf, Maßnahmen ergriffen, um diese Berichte zu überprüfen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8. Hat die Staatsregierung Kenntnis über die Aktivitäten von ausländischen Geheimdiensten in Bayern und wenn ja, welche?

9. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass ausländische Geheimdienste von den Gene- ralkonsulaten aus, keine technische Aufklärung betreiben?

10. Das BayLfV gibt nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 3 BayVSG personenbezogene Daten auch an ausländische Behörden weiter. An welche ausländischen Behörden hat das BayLfV im Jahr 2013 personenbezogene Daten übergeben?

11. Übermittelt das BayLfV personenbezogene Daten aus Befragungen an ausländische Nachrichtendienste, deren Empfängerländer über Programme verfügen, bei denen mittels ferngesteuerter Drohnen Zivilisten getötet werden?

12. Wenn ja, wie stellt das BayLfV sicher, dass es durch die von ihm übermittelten Daten nicht zu einer Gefährdung von Individualgütern kommen kann?