Pressemitteilung
1 Jahr nach Ende des NSU-Prozesses: Das darf nie vergessen werden
Auch ein Jahr nach dem Ende des NSU-Prozesses sind immer noch viele Fragen offen und Zusammenhänge ungeklärt. Das betrifft vor allem das umfangreiche Unterstützernetzwerk, ohne das die Verbrechen des NSU nicht denkbar gewesen wären.
„Das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft, mit dem das Umfeld des NSU aufgeklärt werden soll, dümpelt seit Jahren vor sich hin“, kritisiert der Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus der Landtags-Grünen, Cemal Bozoglu. „Das Leid der Opfer und der Angehörigen der Opfer darf nie vergessen werden. Wir sind ihnen eine umfassende Aufklärung schuldig.“
Darüber hinaus erneuert Cemal Bozoglu die Forderung der Landtags-Grünen nach einem Opferentschädigungsfonds. „Die Sonderkommission zur Aufklärung der Mordserie, die beim bayerischen Landeskriminalamt angesiedelt war, hat jahrelang in die völlig falsche Richtung ermittelt und alle Hinweise auf eine möglichen rechtsextremen oder rassistischen Tathintergrund ignoriert. Die Opfer des NSU und deren Angehörige sollten daher mit einem eigenen Entschädigungsfonds unterstützt werden, so wie es in Thüringen bereits geschehen ist“.
„Kein Schlussstrich – auch nicht hier in Bayern. Das bayerische Unterstützerumfeld liegt nach wie vor im Dunkeln und muss aufgeklärt werden. Der grausame Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke zeigt erneut, wie gefährlich der rechte Terrorismus in Deutschland ist und dass endlich umfassend gehandelt werden muss“, so die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen,Katharina Schulze. „Die Aufklärung rechtsradikaler terroristischer Strukturen in Deutschland muss deshalb mit aller Entschiedenheit weiter vorangetrieben werden.“
Der mutmaßliche Täter im Mordfall Lübcke, Stephan E., hatte Kontakte genau in jenes politische Spektrum, welches auch den NSU unterstützt hat: „Blood & Honour“ und deren bewaffneter Arm „Combat 18“. Die Grüne Landtagsfraktion fordert deshalb ein Verbot dieser Skinhead Organisation.
Den entsprechenden Antrag zum Verbot von „Combat 18“ finden Sie hier.