Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Wahlrecht für EU-BürgerInnen bei Bezirkstagswahlen

2. Januar 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

EU-BürgerInnen dürfen bei bayerischen Bezirkstagswahlen weder aktiv noch passiv wählen, bei Gemeinde- oder Stadträtswahlen hingegen schon. Dies liegt an einer EU-Richtlinie, welche die bayerischen Bezirkstagswahlen nicht als Kommunalwahl kategorisiert. Laut Auskunft des Innenministers (pdf) ist auch keine Änderung in Sicht.

Bezirkstagswahl eine Kommunalwahl?

Alle EU-BürgerInnen haben an dem Ort, an dem sie wohnen, auch wenn sie nicht die jeweilige Staatsangehörigkeit besitzen, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Kommunalwahlen sind in diesem Sinne allgemeine, unmittelbare Wahlen, bei welchen eine „lokale (…) Gebietskörperschaft der Grundstufe“, also ein Lokalparlament, gewählt wird.

Eine EU-Richtlinie (94/80/EG aus dem Jahr 1994) legt fest, welche lokalen Wahlen in jedem Mitgliedsland der EU damit gemeint sind. In Deutschland sind das kreisfreie Städte oder Städte, Landkreise, Gemeinden, Bezirke in Hamburg und Berlin, die Stadt Bremen, sowie weitere Städte, Gemeinde, Ortsbezirke oder Ortschaften.

Bezirke in Bayern sind nach dieser Vorgabe keine Kommunalwahlen. Daher haben EU-AusländerInnen bei bayerischen Bezirkswahlen kein Wahlrecht.

Nur Deutsche wählen den Bezirkstag in Bayern

Bei Bezirkstagswahlen in Bayern ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit drei Monaten im jeweiligen Bezirk wohnt und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen wurde.

EU-BürgerInnen dürfen auf Bezirksebene also nicht wählen, auf Landkreis-oder Gemeindeebene jedoch schon.

Für die Wahlen zum Bezirkstag in Bayern gibt es auch keine Ausnahmeregelung von der EU-Richtlinie oder Äußerungen von Seiten der Europäischen Union. Eine Änderung des Wahlrechts ist nicht in Sicht, auch wenn einzelne EU-AusländerInnen bereits dagegen geklagt haben und der Bezirk Oberbayern eine Änderung fordert.


Alle Details können Sie der gesamten Antwort der Regierung auf meine Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.