Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Videoüberwachung in Bayern

5. Dezember 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Man weiß, dass es in Bayern sehr viel Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates und der Kommunen sowie durch Private gibt. In den letzten Jahren ist die Zahl Überwachungsanlagen weiter gestiegen. Für die letzten vier Jahre fehlen dagegen aktuelle Zahlen. Deshalb habe ich eine Schriftliche Anfrage (PDF) gestellt.

Leider lässt die Antwort der Staatsregierung auf meinen Fragenkatalog viele Fragen offen. Sie antwortete nicht auf die von uns gewollte Aktualisierung der über 90 Seiten langen Liste aus dem Jahr 2013 mit allen Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum. Stattessen wird auf die alten parlamentarische Anfragen verwiesen. Fazit: Wie genau sich die Videoüberwachung in den letzten Jahren entwickelt hat, darüber hat die CSU-Regierung keinen Überblick. Die Überwachung wird ja bekanntlich ausgeweitet, aber wo überall Kameras stehen, weiß die CSU-Regierung nicht oder teilt dies uns nicht mit.

Eine Sache konnte ich dennoch herausfinden: Die vom Innenministerium im März 2016 angefertigte Aufstellung der kommunalen Videoüberwachungsanlagen zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum haben wir bekommen (eine Liste von 7 Seiten). Demnach gibt es in sechs Regierungsbezirken 202 Überwachungsanlagen zur Gefahrenabwehr. Die meisten davon liefern, soweit angegeben, Echtzeitübertragungen. Für den Regierungsbezirk Schwaben fehlen die Angaben. Die meisten Anlagen stehen im Münchner Olympiapark (58) und am Schlossplatz in Berchtesgaden (15), betrieben vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Sonst werden in der Regel Bahnhöfe, Parks und Marktplätze überwacht.

Regierungsbezirk

Zahl der kommunalen Videoüberwachungsanlagen zur Gefahrenabwehr

Oberbayern

130

Unterfranken

15

Mittelfranken

6

Oberfranken

11

Oberpfalz

24

Niederbayern

16

Schwaben

Keine Angabe

Gesamtzahl der kommunalen Videoüberwachungsanlagen zur Gefahrenabwehr: 202

Weitere interessante Erkenntnisse zur Videoüberwachung

Zufällig erfasst wurde, dass es auch 9 Kameras an, beziehungsweise bei Schulen gibt. Diese Kameras dienen nicht der Gefahrenabwehr, sondern dem Hausrecht. Der größte Teil der 542 erfassten Kameras aus der Liste dient nicht der Gefahrenabwehr (nur 202).

Meine Anfrage enthält zudem Zahlen, wie sich die Kriminalität an bestimmten überwachten Orten entwickelt hat: Die Kriminalität ist oft gesunken, teils gleich geblieben und selten gestiegen. Aber für die Kriminalitätsentwicklung spielen sicher auch andere Faktoren eine Rolle, nicht nur die Kameras.

Zu den Kosten solcher Videoüberwachung gibt es von der Staatsregierung nur ein Beispiel: die Kameras am Busbahnhof Ingolstadt kosten 4.700 Euro pro Jahr.


Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (PDF) entnehmen.