Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Videoüberwachung an Bayerns Schulen

5. Dezember 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Wie viele Schulen werden kameraüberwacht?

Gerade in der Schule ist ein bewusster Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig. Wie viele Kameras hängen in oder vor bayerischen Schulen? Das wollte ich in herausfinden. Die Antwort auf meine Schriftliche Anfrage (PDF) zeigt, dass die Regierung darüber keine Daten hat und sie auch nicht erheben will.

Eine systematische Auflistung aller Videokameras an allen bayerischen Schulen verweigert das Bildungsministerium mit Hinweis auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Diese Antwort ist so nicht nachvollziehbar. Das Ministerium sollte bei diesem sensiblen Thema nicht nur Regeln für die Schulen vorgeben, sondern auch Kenntnis über die Kameras haben. Durch früher erhobene Daten wissen wir, dass mindestens 200-300 Schulen von den 6.000 Schulen in Bayern Videokameras aufgehängt haben.

Der Bayerische Beauftragte für Datenschutz Prof. Petri sagt in seinem jährlichen Bericht von 2012, „… dass die Installation von Kameras oder Kameraattrappen im Schulbereich einen intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht insbesondere der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer bedeutet und ein nicht unproblematisches Signal an die Schulgemeinschaft sowie die Öffentlichkeit sendet.“

Da hilft es auch nichts, dass das Ministerium in seiner Antwort wiederholt sagt, dass die Schulen und Schulaufwandsträger über die Überwachung dezentral entscheiden. Das zuständige Ministerium muss den Datenschutz für die Schulen sicherstellen. Dazu gehört auch, dass man das Ausmaß der Überwachung kennt.


Die CSU-Regierung hat zwar auf einige meiner Einzelfragen geantwortet. Aber auf die erkennbar zentralen Fragen zur systematischen Erfassung aller Videoanlagen an Schulen und zur Entwicklung des Ausmaßes der Überwachung in den letzten Jahren (darum geht’s bei vier von acht Fragen) gibt es keine Antwort.

Alle Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (PDF) entnehmen.