Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Pressemitteilung

Versammlungsfreiheit in Coronazeiten schützen

19. April 2020 in Im Parlament, Pressemitteilungen |

Fridays for Future machen derzeit Pause, Ostermärsche fanden vergangenes Wochenende nur virtuell statt. Politische Kundgebungen und Demonstrationen sind den Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen zum Opfer gefallen. „Ein generelles Demonstrationsverbot in Zeiten einschneidender Grundrechtseingriffe ist nicht auf Dauer hinnehmbar“, so Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen findet.

„Demokratie braucht die Möglichkeit, die eigene Meinung öffentlich kund zu tun.“

Andere Bundesländer zeigen laut Landtags-Grünen, wie man Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit gemeinsam ermöglicht: So können beispielsweise in Berlin Versammlungen bis zu 20 Personen, mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen, genehmigt werden. Auch Bremen und Sachsen-Anhalt ermöglichen die begrenzte Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit. „Es gibt neben Corona weiter viele wichtige politische Anliegen, die in der Öffentlichkeit Gehör finden müssen. Die Söder-Regierung muss deshalb Klarheit schaffen, dass und unter welchen Voraussetzungen Versammlungen zum Zweck politischer Meinungsäußerung wieder möglich sind“, fordert Katharina Schulze.

Sie verweist auf einschlägige Gerichtsbeschlüsse zum Thema „Versammlungsfreiheit in Coronazeiten“. So hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof vor Ostern per Eilentscheid eine Kleindemonstration für Versammlungsfreiheit in München ermöglicht (BayVGH, Beschl. v. 9.4.2020, Az. 20 CE 20.755). Diese fand am Gründonnerstag mit zehn Teilnehmenden statt. Am Mittwoch kassierte auch das Bundesverfassungsgericht ein von der Stadt Gießen ausgesprochenes Versammlungsverbot (BVerfG, Beschl. v. 15.04.2020 Az. 1 BvR 828/20). Inzwischen liegt eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor, die am Samstag eine Versammlung in Stuttgart mit bis zu 50 Personen ermöglichte*. „Fehlendes Bewusstsein für das hohe Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat diese Gerichtsentscheide überhaupt erst nötig gemacht“, so Katharina Schulze.

Es sei ein „dringend zu korrigierendes Versäumnis“ der Söder-Regierung, dass bislang keine klaren Regelungen zum Versammlungsrecht während der Corona-Pandemie getroffen wurden. „Wir brauchen jetzt schnell eindeutige und handhabbare Regelungen, um politische Kundgebungen im Rahmen von Versammlungen wieder zu ermöglichen“, fordert Katharina Schulze. Vorstellbar seien dabei feste Obergrenzen für die Teilnehmerzahlen ebenso wie Vorschriften, die den Infektionsschutz gewährleisten. „Die Corona-Maßnahmen in Bayern müssen Raum für die Versammlungsfreiheit lassen. Es ist möglich, das elementare Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit dem Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Ideen für kreativen Protest in Zeiten von Corona gibt es genügend – die Söder-Regierung ist jetzt am Zug, den Ausgleich zu schaffen“, betont Katharina Schulze.

In meinem Blogpost „Innenpolitik in Krisenzeiten – was jetzt wichtig ist“ habe ich schon vor Tagen aufgeschrieben, dass wir beim Grundrecht Versammlungsfreiheit eine Lösung brauchen!