Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Dringlichkeitsantrag

Versammlungsfreiheit in Bayern – BürgerInnen vor Übergriffen schützen

11. März 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Immer wieder werden friedliche DemonstrantInnen gestört oder sogar bedroht. BürgerInnen, die für ein buntes Bayern, beispielsweise gegen Neonazis, auf die Straße gehen, haben zu Recht ein mulmiges Gefühl. Der Grund für diesen Dringlichkeitsantrag (pdf) ist ein Vorfall in Nürnberg.

Der Dringlichkeitsantrag von uns Grünen bezieht sich auf ein konkretes Beispiel: Am Frauen­tag haben Rechtsextreme die Demonstration des „Bündnis Frauenrechte“ angegriffen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstört und bedroht.

Debatte im Ausschuss: Aufklärung braucht es nicht

Mit dem Antrag wollten wir einige offene Fragen klären, nämlich wie viele solcher Übergriffe von Rechtsextremen auf DemonstrantInnen es in den letzten Jahren gab und welche Erkenntnisse die Regierung über den Vorfall in Nürnberg am Frauentag 2015 schon hat.

Im Ausschuss hat die CSU das Geschehen in Nürnberg und die Problematik generell verharmlost und sich über das „Ausmaß an Theatralik, (…) angesichts eines doch sehr überschaubaren Sachverhalts“ lustig gemacht. Sie haben unserem Antrag auf einen Bericht der Regierung zwar zugestimmt (das ist so üblich), halten ihn aber eigentlich für unnötig.

Bericht zeigt: Problem existiert

Im September 2015 gab es dann zu diesem Thema einen schriftlichen Bericht. Darin wird deutlich, dass es seit 2013 vier Fälle gab, in denen Rechtsextreme bzw. Personen aus der rechten Szene gewalttätig gegenüber DemonstrantInnen wurden:

  • 2013 in Fürth (Demo der Bürgerinitiative Ausländerstopp)
  • 2013 in München (Demo „Kein Blut mehr auf Deutschen Straßen“)
  • 2015 in München (Demo „BAGIDA)
  • 2015 in München (Demo „Pro Deutschland“)

In Nürnberg kamen auf knapp 200 DemonstrantInnen vom „Bündnis Frauenrechte International“ ca. 15 DemonstrantInnen aus der linken Szene, ca. 15 aus der rechten Szene. Die Neonazis traten vorher auf einer Demo der Partei „Die Rechte“ auf. Die Polizei hat, wie in solchen Fällen üblich und nötig, die beiden Gruppen auseinander gehalten. Dennoch kam es zu Handgreiflichkeiten, die Ermittlungen laufen noch. Elf Teilnehmer der Rechten sind dem Verfassungsschutz.

Das im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung festgelegte Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. In der Vergangenheit wurden immer wieder Rechte friedlicher DemonstrantInnen gestört und die TeilnehmerInnen gewaltsam bedroht. Solche Vorgänge hindern BürgerInnen an der Ausübung ihres Grundrechts und schüchtern sie ein.


Weitere Details können Sie dem Dringlichkeitsantrag (pdf) entnehmen.