Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Grünes Positionspapier

Unser Weg zur Gesellschaft der Vielen

18. Februar 2021 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Gleichbehandlung trifft für sehr viele Bürger*innen in der Realität nicht zu, Diskriminierung und Rassismus sind für sie Alltag. Wir, grüne Politiker*innen der Bundes- und Landesebene, sind der Überzeugung, dass Antidiskriminierung und Gleichberechtigung zentrale gesellschaftspolitische Felder sind, in denen wir endlich vorankommen müssen. Deswegen haben wir ein Forderungspapier (PDF) vorgelegt, in dem wir die notwendigen Weichenstellungen und strukturellen Veränderungen skizzieren, die im Sinne einer Gesellschaft der Vielen getroffen werden müssen.

Gleichheitsversprechen gilt immer noch nicht für alle

Artikel 3 des Grundgesetzes war und ist ein Meilenstein in der Geschichte der pluralen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. – Katharina Schulze

Immer noch erhalten Menschen aus rassistischen, sexistischen oder anderen Gründen schwerer Zugang zu Bildung, Arbeit, Wohnraum oder Gesundheitsversorgung. Das macht sich auch dadurch bemerkbar, dass in den Spitzenpositionen von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur viele Gruppen nicht oder kaum vertreten sind.

Es schwächt die plurale Demokratie in Deutschland auf grundlegende Weise, dass das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsversprechen der Demokratie für sehr viele Bürger*innen nicht zutrifft.

Wir Grünen streiten aber genau dafür, die Demokratie weiter zu stärken. Deshalb ist es an der Zeit ein neues Ziel zu formulieren: die tatsächliche Gleichbehandlung aller. Damit dieses Ziel Wirklichkeit wird, brauchen wir ein Gesamtkonzept von strukturellen Antworten und Lösungsansätzen, wie wir es im Folgenden skizzieren:

Grundlagen in der Verfassung:

Wir wollen, dass sämtliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geächtet sind und dass dem Staat dafür ein Schutzauftrag zukommt. Dies muss im Grundgesetz verankert sein. Deshalb soll Artikel 3, Abs. 3 um den Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Strukturen:

Deutschland ist eine Einwanderungsgesellschaft und Diskriminierung ein Phänomen, mit dem sich ein Großteil unserer vielfältigen Gesellschaft tagtäglich auseinandersetzen muss. Das bildet sich jedoch in den Ministerien auf Bundesebene nicht ab. Deswegen fordern wir ein Ministerium für Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Darin sollen die Bereiche Antidiskriminierung, Frauen, Einwanderung, Migration und Flucht, Queerpolitik, Behindertenpolitik, Familie, Senioren, Jugend und Demokratieförderung gebündelt werden. So kann der Politik für eine vielfältige Gesellschaft mehr Gewicht verliehen werden. Gleichzeitig wird Politik kohärenter, wenn alle Themenbereiche, in denen es um die Gestaltung unseres Zusammenlebens in einer Gesellschaft der Vielen, um Geschlechtergerechtigkeit und um die Stärkung der Demokratie geht, in einem Ministerium gebündelt werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll zu einem zentralen Akteur werden, der neben seiner Funktion als Ombuds- und Beratungsstelle zukünftig auch Antidiskriminierungsmaßnahmen begleitet, berät und monitort. Hierfür soll die ADS eine gesetzliche Grundlage erhalten, noch unabhängiger werden und die Leitung zukünftig durch den Deutschen Bundestag gewählt werden. Die Kompetenzen der ADS sollen ausgeweitet werden, z. B. um eine Kontrollkompetenz (Überprüfung von Diversity-Folgeabschätzung, sowie von Diversity-Plänen und Diversity-Budgeting von Bundesverwaltungen). Dafür werden Personal und Budget deutlich aufgestockt.

Allen Menschen in Deutschland sollen ortsnah niedrigschwellige Empowerment-, Selbsthilfe- und Beratungsstellen zur Verfügung stehen, an die sie sich im Falle von Diskriminierung wenden können. Der Bund sorgt – koordiniert durch die ADS – dafür, dass es in ganz Deutschland flächendeckende (in jedem Landkreis/kreisfreier Stadt), bedarfsgerechte und gut qualifizierte Empowerment-, Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur gibt und stellt die ausreichende Finanzierung dafür sicher. Die Behördenunabhängigkeit der Beratungsstellen ist essenziell, damit sie klar für die Seite der Betroffenen Partei ergreifen können.

Es braucht analog zum Deutschen Ethikrat ein gesetzlich verankertes Gremium, das einen gesellschaftlichen Diskurs dazu befördert, wie Gleichberechtigung und ein Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft gelingen kann. Es soll strukturelle Diskriminierung identifizieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen und zu diesen Fragen durch die Bundesregierung und den Bundestag hinzugezogen werden können. An diesem „Rat für Gleichberechtigung und Zusammenhalt in einer Gesellschaft der Vielen“ wirken Vertretungen der Communities und der Wissenschaft mit.

Gesetzliche Grundlagen:

Diskriminierung soll in allen Bereichen (Arbeit, Bildung, Wohnen, etc.) und für alle Diskriminierungsgründe (Sexismus, Rassismus, etc.) entgegengetreten und deutlich verringert werden. Dafür braucht es ein Bundesantidiskriminierungsgesetz, das den rechtlichen Rahmen setzt und endlich alle EU-Antidiskriminierungsrichtlinien vollständig in nationales Recht umsetzt. Um Diskriminierung wirksam abbauen zu können, muss dieses Gesetz:

  • Schutz vor jeglicher Form der Diskriminierung schaffen, u.a. in Bezug auf Geschlecht, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Nationalität, Sprache, sozialen Status, Behinderung und chronische Erkrankung, Gewicht, Religion und Weltanschauung, Lebensalter, rassistische Zuschreibungen (z.B. in Form von antimuslimischem, anti- Schwarzem, antiasiatischem Rassismus oder Antiziganismus) und Antisemitismus. Dabei wird keine abschließende Aufzählung von Diskriminierungsgründen vorgenommen.
  • alle Schutzlücken im privaten und öffentlichen Bereich schließen
  • Rahmenbedingungen für Klagen so gestalten, dass von Diskriminierung betroffenen Personen besser in der Lage und bereit sind, gegen erfahrene Diskriminierung rechtlich vorzugehen. Dazu wird die Frist für Klagen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des diskriminierenden Vorfalls auf sechs Monate verlängert, liegt bei ersten Indizien von Diskriminierung die Beweislast bei der beklagten Institution/Person, wird durch ein Prozessstandrecht die Möglichkeit geschaffen, dass die Person von Antidiskriminierungsorganisationen vertreten werden können
  • ein Verbandsklagerecht schaffen, das es Verbänden gestattet, zu Fragen der Diskriminierung von übergeordneter Bedeutung eine Klärung vor Gericht herbeizuführen.

Um allen Menschen die Chance einzuräumen, gleichberechtigt teilzuhaben und in den gesellschaftlichen Institutionen vertreten zu sein, wollen wir ein Bundespartizipationsgesetz schaffen. Es verpflichtet:

  • Politik und Verwaltung, dafür zu sorgen, dass durch sämtliche politische, normgebende und verwaltende Maßnahmen niemand diskriminiert wird. Dazu braucht es eine Diversity-Folgeabschätzung im Rahmen der Gesetzfolgenabschätzung und ein Diversity- Budgeting.
  • alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, zu überprüfen, ob alle Bürger*innen die von ihnen angebotenen Dienstleistungen gleichermaßen in Anspruch nehmen können und dies auch tun.
  • alle Einheiten des öffentlichen Dienstes sowie den Ausbildungsbereich, darauf hinzuwirken, dass von Diskriminierung betroffene Gruppen mindestens entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung im öffentlichen Dienst in jeder Besoldungsgruppe repräsentiert sind. Zu diesem Zweck sollen regelmäßig Gleichstellungsdaten erhoben und Diversity-Pläne erstellt werden.
  • Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Maßnahmen der Gleichbehandlung zu ergreifen. Sie sollen dafür sorgen, dass diskriminierte Gruppen mindestens entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung in Leitungspositionen repräsentiert sind.

Alle Menschen, die hier dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt haben, sollen die Möglichkeit erhalten, an Wahlen, Abstimmungen und allen anderen demokratischen Prozessen gleichberechtigt teilzunehmen.

Förderung von Forschung und zivilgesellschaftlichem Engagement:

Wir wollen, dass das Wissen über Antidiskriminierung deutlich zunimmt. Dazu müssen Forschungszweige auf- und ausgebaut und strukturell gefördert werden, die ein systematisches Wissen über koloniale Kontinuitäten, Diskriminierung und Gegenmaßnahmen in Deutschland schaffen. Lehrstühle und Institutionen mit diesen Kompetenzfeldern müssen zukünftig damit beauftragt werden, Maßnahmen zur Gleichbehandlung fortlaufend unabhängig zu evaluieren und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung zu formulieren.

Die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Stärkung von Demokratie, dem Schutz vor Diskriminierung und dem Empowerment von Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, muss nachhaltig gestaltet werden. Dazu ist ein Demokratiefördergesetz zwingend notwendig, mit dem wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit strukturell und dauerhaft finanziell abgesichert wird.

Das Papier wurde im Februar 2021 von meinen grünen Kolleg*innen Svenja Borgschulte, Timon Perabo, Gesine Agena, Philmon Ghirmai, Sebastian Walter, Claudia Roth, Filiz Polat, Aminata Touré, Bettina Jarasch, Barbara Unmüßig, Dirk Behrendt, Canan Bayram, Ulle Schauws, Mekonnen Mesghena, Katrin Langensiepen, Sergey Lagodinsky und mir veröffentlicht.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Forderungspapier (PDF).