Schriftliche Anfrage
Unregelmäßigkeiten bei Kommunalwahlen im Freistaat
Bei den Kommunalwahlen im März 2014 kam es zu einigen Manipulationen und Unregelmäßigkeiten, man denke an die wählenden SpargelstecherInnen in Geiselhöring. Diese Schriftliche Anfrage (pdf) enthält Details zu fast allen Kommunalwahlen, die nicht korekt abliefen und zeigt, dass die Manipulationen insgesamt abnehmen.
Wie viele Wahlen wurden angefochten?
Insgesamt wurden bayernweit 36 Wahlen berichtigt, 5 für ungültig erklärt. Die für ungültig erklärten Wahlen betreffen die Wahlen in Philippsreut, Geiselhöring, Grafenwöhr, Hohenberg an der Eger und Fürth. Die Daten, die mir die Regierung zur Verfügung stellt, umfassen nicht die umstrittene Kreistagswahl in Straubing-Bogen, die Bürgermeisterwahl in Geiselhöring und die Stadtratswahl in Starnberg – diese Auswertung war dem Ministerium zu aufwändig. Weitere Details zu den angefochtenen Wahlen finden Sie untenstehend im Anhang der Antwort.
Wo laufen die Verfahren wegen unregelmäßiger Wahlen noch?
Weil die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind sind folgende Fälle noch ungeklärt: Stadtratswahl, Bezirksausschusswahl und Bürgermeisterwahl in München, Gemeinderatswahl in Schechen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Philippsreut, Stadtratswahl in Grafenwöhr und Marktgemeinderatswahl in Markt Uehlfeld.
Trend: Unregelmäßigkeiten nehmen ab
Eine Tabelle zeigt auf, wie sich die Unregelmäßigkeiten bei Kommunalwahlen in Bayern seit 1984 entwickelt haben. Glücklicherweise nehmen diese Manipulationen ab.
In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um den WählerInnen eine Stimmabgabe zu erleichtern, beispielsweise die Briefwahl und die Beantragung der Briefwahl im Internet. Dies erleichtert theoretisch auch eine Manipulation, jedoch kommt es dennoch nicht zu einem Anstieg der Unregelmäßigkeiten.
Alle weiteren Details können Sie der gesamten Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.
Der Anfrage wurde ein umfangreicher Anhang angefügt, welcher Details zu allen Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen 2014 enthält: Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3.