Schriftliche Anfrage
Unrechtmäßige Datenbankabfragen durch bayerische Polizist*innen
Wie eine aktuelle Schriftliche Anfrage (PDF) von mir zeigt, wurden in Bayern in den vergangenen drei Jahren insgesamt 182 Verfahren gegen Polizeibeamt*innen wegen unrechtmäßiger Datenabfragen eingeleitet. Die Drohbriefserie des NSU 2.0, bei der zum Teil auf interne personenbezogene Daten aus Polizeicomputern zurückgegriffen wurde, zeigt, welches Gefahrenpotenzial von solchen unrechtmäßigen Datenabfragen ausgehen kann.
Polizist*innen fragen Personendaten ab
Bayerische Polizist*innen fragen immer wieder auf den Computern ihrer Dienststellen unrechtmäßig Daten von Bürger*innen ab, die nichts mit ihrem Dienstgebrauch zu tun haben. Dabei handelt sich oftmals um hochsensible personenbezogene Daten.
Die 182 Verfahren gegen Polizeibeamt*innen sind eine staatliche Zahl, wenn man bedenkt, dass sie aufgrund rudimentärer Stichproben eingeleitet wurden. Es ist anzunehmen, dass das Dunkelfeld der missbräulich ausgelesenen polizeilichen Datenbestände höher liegt.
Die Zahl der anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen muss deshalb weiter erhöht und systematisiert werden. Das muss heutzutage automatisch und allumfassend funktionieren.
Wir brauchen unbedingt bessere Kontrollmechanismen, um zukünftig Missbrauch beim Zugriff auf polizeiliche Datenbestände zu verhindern. – Katharina Schulze
Datenmissbrauch auch bei Drohbriefen des NSU 2.0
Im Zuge der Drohbriefserie des NSU 2.0, bei der teilweise auf polizeiliche Personendaten verwendet wurden, wie eine Schriftliche Anfrage (PDF) von mir belegt, haben auch bayerische Bürger*innen Post erhalten. Ein pensionierter Polizist aus Landshut soll mindestens sechs der Drohbriefe versandt haben.
Ich verstehe nicht, warum die Datenbankabfragen von bayerischen Polizeicomputern in Bezug mit der Drohbriefserie des NSU 2.0 nicht noch einmal systematisch überprüft wurden. – Katharina Schulze
Ich erwarte, dass im Zuge der Aufklärung umgehend eine systematische Überprüfung der Computerabfragen vom bayerischen Innenminister veranlasst wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte meiner Schriftliche Anfrage (PDF).