Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Rechtsextremistisch motivierte Straf- und Gewalttaten II: Schulungsangebote im Bereich der Justiz

30. August 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Oftmals können die TäterInnen bei rechtsextrem oder rassistisch motivierten Taten nicht ermittelt werden. RichterInnen und StaatsanwältInnen müssen bei diesem Thema genau hinschauen – und entsprechend geschult sein. Bayern ist da auf einem ganz guten Weg, wie meine Anfrage (pdf) zeigt. 

Der Anlass: Defizite sind unumstritten

In einer aktuellen Studie stellt Amnesty International im Bereich der Justiz große Defizite bei der Strafverfolgung von rassistisch motivierten Straf- und Gewalttaten fest: „Trotz vorhandener Gesetze und Richtlinien, nach denen Staatsanwaltschaft und Gericht in Deutschland alle mutmaßlich diskriminierenden Tatmotive bei den Ermittlungen und der Strafzumessung berücksichtigen müssen, zeigen die Justizbehörden nach wie vor wenig Bereitschaft, dieser Verpflichtung nachzukommen, obwohl es in letzter Zeit eine Reihe positiver Reformen gab.“ Eine der Forderungen von Amnesty International sind daher verstärkte Weiterbildungsangebote für Staatsanwältinnen und RichterInnen zu vorurteilsmotivierten Straftaten, Rassismus und Diskriminierung.

Auch die JustizministerInnen von Bund und Ländern haben im März 2016 folgendes festgehalten: „Wir wollen die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dabei unterstützen, dass auch die Justiz auf den starken Anstieg fremdenfeindlicher und hassmotivierter Straftaten angemessen reagieren kann. Die Länder begrüßen die Anstrengungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mithilfe eines externen Projektträgers und in enger Kooperation mit den Ländern spezifische Fortbildungsmodule zu entwickeln“.

Die Lage in Bayern

Weiterbildungsmaßnahmen für bayerische StaatsanwältInnen gibt es drei-bis fünfmal im Jahr im Rahmen von Einführungslehrgängen. Dabei wird explizit auf das Themenfeld Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus eingegangen. Im Februar 2017 ist eine eintägige Fortbildung für StaatsanwältInnen und RichtInnen geplant. In den letzten Jahren wurden so 372 TeilnehmerInnen in diesem Bereich ausgebildet.

Das Schulungsangebot ist meiner Meinung nach sicherlich noch ausbaubar, aber ganz untätig ist der Freistaat nicht. Auch die Tatsache, dass sich Bayern für das Projekt „Entwicklung von Fortbildungsmodulen für Strafjustiz und Staatsanwaltschaft im Themenfeld Rassismus des BMJV in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte“ als Modellland zur Verfügung stellt, ist erfreulich.


Alle Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen. 

Mehr Informationen

  • Amnesty International: Studie „Leben in Unsicherheit. Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“
  • Gemeinsame Erklärung der JustizministerInnen 2016