Schriftliche Anfrage
Tödliche Messerattacke in Würzburg – Erkenntnisse über den Täter
Auch drei Monate nach der tödlichen Messerattacke in Würzburg bleiben immer noch viele Fragen offen, wie eine Schriftlichen Anfrage (PDF) und eine Anfrage zum Plenum (PDF) von mir zeigt.
Motiv des Täters weiterhin unklar
Obwohl Innenminister Herrmann nach der Tat sehr schnell von Hinweisen auf ein islamistisches Motiv des Täters sprach, ist immer noch nicht geklärt, ob er tatsächlich Kontakte zur somalischen Terrormiliz ‚al-Shabaab‘ hatte.
Diese Behauptung hatte ein früherer Mitbewohner des Täters aus Chemnitz in seiner Zeugenaussage im Januar 2021 aufgestellt.
Es muss dringend aufgeklärt werden, ob der Beschuldigte Verfolgter oder Mitglied der Terrorgruppe ‚al-Shabaab‘ ist. – Katharina Schulze
Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen
Nachdem der Generalbundesanwalt die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens dazu zunächst im April 2021 abgelehnt hat, da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt vermeintlich noch minderjährig war, wird das Verfahren nach seiner Verhaftung aufgrund falscher Altersangaben im Juli 2021 erneut aufgerollt.
Das Innenministerium hat offenbar eine rechtzeitige gründliche Prüfung möglicher terroristischer Verbindungen des späteren Täters versäumt. – Katharina Schulze
Versäumnisse der Behörden
Auch bei der Beauftragung eines psychiatrischen Gutachtens durch die Staatsanwaltschaft Würzburg kam es zu monatelangen Verzögerungen, die dringend aufgeklärt werden müssen.
Meine Anfrage zeigt, dass sich trotz diverser Vorfälle und Auffälligkeiten bis zur schrecklichen Tat in Würzburg niemand besonders für den Beschuldigten interessiert hat. – Katharina Schulze
Psychiatrische Prävention ausbauen
Spätestens seit der Messerattacke gegen Mitbewohner und Betreuer in der Unterkunft des Beschuldigten im Januar 2021 lagen deutliche Anzeichen für eine Fremdgefährdung vor.
Hier hätte von Seiten der zuständigen Behörden schneller reagiert werden müssen.
Es braucht endlich einen schnellen Ausbau der psychiatrischen Präventionsstellen und der Kriseninterventionsangebote! – Katharina Schulze
Dasselbe gilt für die vom Zentrum für seelische Gesundheit angeregte Bestellung eines rechtlichen Betreuers. Auch hier wurde die Notwendigkeit einer Betreuung zunächst nicht gesehen.
Geflüchtete nicht unter Generalverdacht stellen
Die Hintergründe des Beschuldigten müssen nun zügig und umfassend aufgeklärt werden.
Die mangelhafte psychotherapeutische, soziale Betreuung für geflüchtete Menschen – besonders im ländlichen Raum – ist seit langem bekannt.
Bildung und De-Radikalisierungsstrategien fördern
In Zusammenarbeit mit Sozialdienst, Jugendamt, Asylunterkunft, Sicherheits- und Justizbehörde, Psychotherapeut*innen muss außerdem in Prävention, Bildung und De-Radikalisierungsstrategien investiert werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte meiner Schriftlichen Anfrage (PDF)