Anfrage zum Plenum
Strafzumessung: wird religiöser oder kultureller Hintergrund berücksichtig?
Im September 2017 sagte Justizminister Bausback bei einer Pressekonferenz, dass der religiöse oder kulturelle Hintergrund von Angeklagten strafmindernd berücksichtigt werden kann. Da habe ich mit dieser Anfrage (PDF) mal nachgehakt.
Die Antwort des Justizministeriums zeigt: Verfahren, bei denen ein religiöser oder kultureller Hintergrund des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt wurde, werden statistisch nicht erfasst.
Eine Analyse habe gezeigt, dass es keinen einheitlichen Umgang mit kulturellen und religiösen Prägungen bei uns gibt. Die Rechtsprechung sei vielmehr stark einzelfallbezogen und nicht stets konsistent.
Weitere Details und beispielhafte Urteile können Sie der gesamten Anfrage (PDF) entnehmen.