Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

CSU verhindert Transparenzgesetz für Bayern

So wird das nichts mit E-Government

11. Dezember 2015 in Aktuelles, Im Parlament |

Digitale Verwaltung: Kann man in Zukunft alles von daheim erledigen?

Digitale Verwaltung: Kann man in Zukunft alles von daheim erledigen?

Ohne die Bereitstellung von Informationen, ohne, dass BürgerInnen Einblick in die Verwaltung haben, kann E-Government nicht gelingen. Wenn wir uns ein Paket im Internet bestellen, können wir zu jeder Zeit nachverfolgen, ob es schon auf dem Weg zu uns ist oder wo es festhängt. Bei einem Bauantrag im Landratsamt werden wir uns mit Nachverfolgung aber schwer tun.

Eine demokratische Gesellschaft lebt von mündigen und gut informierten Bürgerinnen und Bürgern. Wir wollen eine andere politische Kultur, einen lebendigen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Doch die CSU-Landesregierung verharrt noch immer im Konzept des Obrigkeitsstaats, der das Amtsgeheimnis schützen muss.

Wir Grüne wollen mit unserem Vorstoß für ein Bayerisches Transparenzgesetz dafür sorgen, dass auch der Freistaat Bayern endlich die Informationsfreiheit einführt: Den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu amtlichen Unterlagen, Akten und Datenbeständen.

Zeit wird’s für einen echten Kulturwandel in der bayerischen Verwaltung

Bayern hat in Sachen Informationsfreiheit immer noch den Status eines Entwicklungslandes: Seit 2006 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz im Bund, mittlerweile auch in elf von 16 Bundesländern und immerhin knapp 70 Kommunen in Bayern mit eigener Informationsfreiheitssatzung. Ohne Informationsfreiheit ist Open-Government, also der Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung, nicht möglich Bei diesem Thema sind andere Bundesländer, z.B. Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz Bayern weit voraus.

Keine Auskunft?! – Das wollen wir ändern

Neben dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information gegenüber staatlichen Stellen, sieht der grüne Gesetzentwurf auch vor, dass der Staat selbst durch proaktive Bereitstellung eine Vielzahl an Dokumenten und Daten veröffentlicht: Alle Daten und Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichen Interesse sind, sollen im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften. Aber auch kommunale Sitzungsvorlagen oder Protokolle – allerdings immer unter Wahrung des Datenschutzes. Personenbezogene Daten bleiben auch mit dem Transparenzgesetz privat. Es gilt der Grundsatz: Öffentliche Informationen werden öffentlich gemacht, private Informationen bleiben natürlich privat!

Transparenzgesetz für lebendigen Austausch zwischen Bürger und Verwaltung

Das Grüne Transparenzgesetz (pdf) in Bayern verwandelt die Holschuld der Bürgerinnen und Bürger zu einer Bringschuld des Staates. Der Gesetzentwurf wurde nun von der CSU-Mehrheit in zweiter Lesung endgültig abgelehnt. Das wenig überraschende Abstimmungsverhalten zeigt die Doppelzüngigkeit der CSU: Die CSU möchte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, bei der Millionen von Menschen unter Generalverdacht gestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden unfreiwillig immer transparenter. Aber der Staat selbst soll nach Ansicht der CSU undurchsichtig bleiben.

Die Haltung der CSU zeigt ihre Angst vor gut informierten Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, mitdiskutieren, Fragen stellen, Einblicke in Abläufe, Gutachten und Berichte nehmen! Die CSU verharrt noch immer im Konzept des Obrigkeitsstaates! Das ist traurig für das 21. Jahrhundert. Das ist traurig in Zeiten der Digitalisierung.