Grüner Antrag
Schutzausrüstung muss vom Freistaat bezahlt werden
Die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung funktioniert aktuell nicht, deswegen haben die Rettungsorganisationen selbst Schutzmaterial beschaffen und bezahlen müssen, beispielsweise das Bayerische Rote Kreuz im Wert von 29 Millionen. Wir Grüne haben die Staatsregierung mit einem Antrag (PDF) heute dazu aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Art. 13 nachzukommen und die Finanzierung der benötigten Schutzausrüstung aus dem „Sonderfonds Corona-Pandemie“ sicherzustellen.
Freistaat muss seiner Verpflichtung nachkommen
Leider hat die Söder-Regierung unseren Antrag abgelehnt, aber wir bleiben hier weiter dran! Für uns ist klar: Menschen, die anderen Menschen helfen und dadurch in direktem Kontakt mit SARS-CoV-2 stehen, muss ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung stehen.
Die Bewältigung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht zu Lasten der Beitragszahler*innen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gehen kann. Schließlich muss die GKV sorgsam mit den Beitragsgeldern umgehen und kann nicht für Aufgaben des Freistaates aufkommen.
Der Freistaat muss seiner Verpflichtung nachkommen und im Rahmen des Katastrophenfalls in Bayern seine Verantwortung als oberste Katasrophenschutzbehörde wahrnehmen. – Katharina Schulze
Auf Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes Artikel 13 kann dies umgesetzt werden. Da die Corona-Pandemie für alle eine bisher nie dagewesene Herausforderung darstellt, müssen wir die zur Katastrophenabwehr Verpflichteten, Hilfsorganisationen und Körperschaften unter allen Umständen sichern und unterstützen. Gerade im Hinblick darauf, dass der Landtag einen Sonderfonds zur Bewältigung der Pandemie bereitgestellt hat, sollte diese elementare Ausstattung für die Menschen, die maßgeblich zur Bewältigung der Pandemie beitragen, auch sichergestellt werden.