Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Tod eines Mannes im Polizeigewahrsam

16. Juni 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament, Unterwegs |

Anfang April ist in einer Münchner Polizeizelle ein Mann an seinem eigenen Erbrochenen erstickt. Er war völlig betrunken in Gewahrsam genommen worden, Sanitäter entschieden sich gegen eine Einlieferung ins Krankenhaus. Wie dieser Unfall passieren konnte, obwohl der Mann von der Polizei regelmäßig beaufsichtigt wurde, zeigt diese Schriftlichen Anfrage (pdf).

Todesfall in einer Münchner Polizeizelle: was ist passiert?

Der 51-Jährige, der beim Ausnüchtern in Polizeigewahrsam umkam, wurde im April 2015 nachmittags von PassantInnen der Polizei gemeldet. Diese machten sich Sorgen um den betrunkenen Mann. Rettungsdienst und Beamte trafen fast zeitgleich ein: Der Mann konnte aufrecht sitzen und war ansprechbar. Trotz hohem Alkoholkonsum war er bei Bewusstsein, konnte Fragen beantworten.  Der Rettungsdienst sah daher keinen Grund für eine Einweisung in ein Krankenhaus.

Weil der Mann aus Sicht der Polizei in einem hilflosen Zustand war, wurde er in Schutzgewahrsam genommen. In der Zelle der Altstadt-Wache schlief er sofort ein. Beamte sahen im Viertelstundentakt nach ihm, beim letzten Aufsuchen war er bereits in kritischem Zustand. Erste-Hilfe-Maßnahmen halfen leider nicht mehr. Laut Obduktion ist er an seinem eigenen Erbrochenen erstickt.

Viele weitere Fragen bleiben mit Verweis auf das Ermittlungsverfahren unbeantwortet. Ob die Staatsregierung Schlüsse aus diesem Todesfall für die Zukunft zieht, zum Beispiel strengere Regelung der Überwachung, wird erst nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entschieden. Ich werde das Ende des Ermittlungsverfahrens abwarten und an diesem Thema dranbleiben.


Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.