Schriftliche Anfrage
Akkreditierung zur Münchner Sicherheitskonferenz 2014
Nach Medienberichten wurde einem taz-Journalisten die Akkreditierung zur Münchener Sicherheitskonferenz aufgrund von polizeilichen Sicherheitsbedenken verweigert. Ich habe hierzu im Bezug auf bayerische Behörden nachgehakt.
Ein taz-Reporter galt bei der 50. Sicherheitskonferenz als Sicherheitsrisiko, weil er 2009 ein Bundeswehrgelöbnis in München mit einer Trillerpfeife störte – dieser Vorfall mündete weder in einer Anzeige noch Vorbestrafung. Aufgrund dieser Geschichte habe ich die Staatsregierung gefragt, inwieweit Bayerische Behörden in das Akkreditierungsverfahren von Journalisten eingebunden waren und wie viele Journalisten nicht zugelassen wurden.
Die Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 26.02.2014 legt offen, dass bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 dem Veranstalter in zwei Fällen die Empfehlung ausgesprochen wurde, Pressevertreter nicht zu akkreditieren. Der erste Fall ist der oben erwähnte taz-Reporter, der mit Trillerpfeife und Zwischenrufen ein Bundeswehrgelöbnis auf dem Münchner Marienplatz störte. Das Verfahren gegen ihn (Nötigung) wurde eingestellt. Im zweiten Fall wurde von einer Akkreditierung abgeraten, weil der Person polizeilich bekannte Bedrohungen und Beleidigungen aufgrund einer psychischen Erkrankung angelastet werden. Staatsminister Herrmann betont, dass der Veranstalter als „Privatperson“ die Entscheidung gegen die Akkreditierung vorbehalten ist.