Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Wittelsbacher Ausgleichsfonds: knapp 14 Millionen im Jahr

2. April 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

In Bayern lebt das adelige Leben fort, obwohl der Adel abgeschafft ist (Nymphenburg).

Der „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“ entstand in der Folge der Revolution von 1918, durch die die Monarchie in Bayern endete. Bis heute gehören der Stiftung Ländereien, Immobilien, Kunstschätze und Schlösser in Bayern, wie meine Anfrage (pdf) zeigt. Die beachtlichen Erträge des Fonds kriegen die Mitglieder des Hauses Wittelsbach.

Die Wittelsbacher genießen in Bayern nach wie vor Sonderrechte. Darüber sollte man als Gesellschaft mal diskutieren. Wir fordern deshalb, dass die Wittelsbacher im Umgang mit ihrem Vermögen stärker kontrolliert werden.

So viel Geld steckt im Wittelsbacher Ausgleichsfonds

Von 2004 bis 2014 wurden an die Wittelsbacher im Schnitt 13,7 Millionen Euro pro Jahr ausgezahlt. Den Großteil davon bekommt Herzog Franz von Bayern, der auch mietfrei im Nymphenburger Schloss wohnt. Weitere zwei bis drei Dutzend weitere Personen erhalten Geld aus dem Ausgleichsfonds.

Der Großteil des Vermögens besteht aber aus Grundstücken und Häusern – die sind ungefähr 124 Millionen Euro wert. Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft nochmal weitere 40 Millionen und zahlreiche Kunstwerke, deren Wert man nicht schätzen kann. Die Zahlen sind aber allgemein nicht sehr aussagekräftig, denn es sind nur die „Buchwerte“ genannt. Andere Zahlen liegen möglicherweise nicht vor, aber z.B. dürfte der Marktwert der Immobilien deutlich höher sein als der Buchwert von 124 Mio. Euro. Da wir nicht wissen, wann die Buchwerte zuletzt angepasst wurden, wissen wir jetzt nicht wieviel die Immobilien tatsächlich wert sind. Der Kunstbesitz ist gar nicht bewertet.

Interessant finde ich auch die weiteren Rechte, die die Nachfahren der Wittelsbacher bis heute haben, also z.B. die Gruft in der Theatinerkirche, eine Blockhaus auf St. Bartholomä, Fischereirechte, das Wohnrecht in Nymphenburg.

Wittelsbacher Ausgleichsfonds muss geprüft werden

Wir wollen, dass der Rechnungshof hier wieder aktiv wird, es spricht nichts dagegen. Dazu haben wir einen Antrag im Landtag gestellt. Wir haben nicht nur aus kulturellen Gründen ein Interesse an diesem Vermögen. Wenn die Linie der Wittelsbacher aussterben sollte, fällt das Vermögen wieder an den Freistaat zurück.

Zum zweiten Mal hat der Haushaltsausschuss über den Antrag auf Kontrolle des Wittelsbacher Ausgleichsfonds beraten. Zur Erinnerung: Vom Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) wird der Fonds – im Gegensatz zu vielen anderen öffentlich-rechtlichen Stiftungen – nicht geprüft. Das haben ORH und Finanzministerium auf Grundlage der Bayerischen Haushaltsordnung festgelegt, da angeblich kein staatliches Interesse bestehe. Mein Kollege Thomas Mütze, finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, forderte die Aufkündigung dieser Vereinbarung durch das Finanzministerium. Es sei Zeit für eine Gleichbehandlung mit anderen öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Die CSU lehnte den Antrag ab. Er sei überflüssig, da der ORH die Vereinbarung jederzeit widerrufen könne.

Aber trotzdem wurde mit dem Antrag viel erreicht: Die Auffassung, der Wittelsbacher Ausgleichsfonds könne wegen der Vereinbarung zwischen Regierung und ORH nicht geprüft werden, ist vom Tisch. Im Ausschuss wurde von Seiten des Finanzministeriums klargestellt, dass der ORH die Ausnahmevereinbarung jederzeit widerrufen und damit prüfen könne – auch wenn das Finanzministerium selbst nicht widerrufe. Es bedarf also keines Einvernehmens von Regierung und ORH. Ohne Änderung der Rechtslage ist die Lage jetzt daher eine andere.

Hintergrundinfos zum Wittelsbacher Ausgleichsfonds

Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Dem Verwaltungsrat der Stiftung gehören neben Mitgliedern, die vom Hause Wittelsbach ernannt werden, auch zwei von der Staatsregierung entsandte Mitglieder an. Seit 1978 kontrolliert der Oberste Rechnungshof die Stiftung nicht mehr – weil die vorherigen Prüfungen immer ohne Probleme waren. Der Landtag kann den Wittelsbacher Ausgleichsfonds nicht kontrollieren, weil die Gelder der Stiftung formal vom Budget des Parlaments getrennt sind.


Weitere Details können Sie meiner Anfrage (pdf) entnehmen.