Schriftliche Anfrage
Verwendung von Pfefferspray bei der Polizei in Bayern
Pfefferspray zur Selbstverteidigung – wer darf das einsetzen? Wie ist das in Bayern geregelt? Antworten darauf gibt es in meiner Schriftlichen Anfrage (pdf).
Pfefferspray-Einsatz in Bayern
Pfefferspray ist ein „Hilfsmittel körperlicher Gewalt“, das nur eingesetzt werden darf, wenn es keine andere Option gibt oder dadurch der Einsatz einer Waffe vermieden werden kann. Die Polizei muss den Einsatz von Pfefferspray auch vorher androhen. In Bayern dürfen ausschließlich PolizeivollzugsbeamtInnen ein Pfefferspray mit sich führen – keine anderen BehördenmitarbeiterInnen oder andere Angestellte. Meine Anfrage zeigt darüber hinaus detailliert, welche Reizstoffsprühgeräte welcher Hersteller und mit welchen Wirkstoffen von der Bayerischen Polizei im Einsatz sind und wie die Ausbildung an dieser Waffe geregelt ist.
Das Innenministerium bewertet den Einsatz von Pfefferspray als angemessen Ersatz, um den Einsatz einer Schusswaffe zu verhindern. Der Einsatz, seit 2000 erst möglich, hat sich aus ihrer Sicht bewährt. Und derzeit gäbe es eh keine Alternative dazu, beispielsweise mit ähnlichem Wirkungsgrad und geringerer Gesundheitsbeeinträchtigung.
Alle Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.