Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Verstöße gegen das Vermummungsverbot

7. Juni 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Protest gegen Massentierhaltung eine Straftat? © Dirk Ingo Franke cc by SA 3.0.

Seit Dezember 2015 gilt in Bayern wieder das Vermummungsverbot. Wer auf einer Demo sein Gesicht (teilweise) verdeckt, macht sich strafbar. Wie oft kam es schon zu Anzeigen? Das zeigt meine Anfrage (pdf).

Fakten über das Vermummungsverbot

Seit dem 1. Dezember 2015 muss die Polizei aktiv werden, wenn ihr eine Vermummung auffällt. Eine Vermummung kann beispielsweise ein Eisbärenkostüm bei einer Demo gegen die Klimakrise, ein Schal im Winter gegen die Kälte oder ein buntes Kostüm sein. Die Regierung sagt, alles zählt als Vermummung, was die Feststellung der Identität mit einem Vergleichs-Foto nicht mehr möglich macht. Wie oft wurden Leute der Vermummung beschuldigt seit der Wieder-Einführung des Verbots?

  • In 32 Fällen wurde die Polizei wegen des Vermummungsverbots aktiv.
  • In 10 Fällen handelte es sich dabei um „vermummte“ PEGIDA-DemonstrantInnen.
  • In 4 Fällen waren es PEGIDA-GegendemonstrantInnen.

Vorläufige Festnahmen sind durch das neue CSU-Gesetz möglich. Die Polizei berichtet, dass es in den 32 Fällen zu 22 vorläufigen Festnahmen kam, aber zu keiner Verhaftung. Meine Anfrage zeigt auch detailliert, wie viele Fälle der „Vermummung“ es gab, als das noch nicht ein Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit war.

Warum wir gegen das Vermummungsverbot sind

Das Gesetz der CSU ignoriert die Situation auf der Straße in Bayern. Gerade durch die niedrigere Einstufung von Verstößen gegen das so genannte Vermummungsverbot als Ordnungswidrigkeit konnten in den letzten Jahren in Bayern Probleme bei vielen Demonstrationen einfacher gelöst werden als früher. Gerichtsverfahren wurden seltener. Wir wollen statt einem restriktiven Vermummungsverbot ein einfaches, freiheitliches und gut verständliches Versammlungsgesetz und eine deeskalierende und flexibel agierende Polizei. Das sind für uns die Bausteine einer lebendigen Demokratie.

Hintergrund: Lockerung des Vermummungsverbots
Die Bundesländer dürfen seit 2006 selbst über ihr Versammlungsrecht entscheiden. Die damalige CSU-Staatsregierung hatte darum 2008 ein Versammlungsverhinderungsgesetz eingebracht. Dieses wurde von uns Grünen in einem breiten Bündnis mit vielen anderen Organisationen scharf bekämpft und konnte durch zahlreiche Proteste und einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wesentlich entschärft werden. 2009 hat die CSU/FDP-Koalition eine abgeschwächte Fassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes beschlossen. Bis Dezember 2015 wurde die Vermummung bei Demos als Ordnungswidrigkeit behandelt, aber dies gehör nun leider wieder Vergangenheit an.

In den letzten beiden Legislaturperioden haben die Grünen im Landtag Entwürfe für ein bayerisches Versammlungsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Wir wollten dabei das Vermummungsverbot ganz kippen. Mehr über die grüne Position zum Vermummungsverbot. Diese Entwürfe wurden jedoch abgelehnt.


Weitere Details können Sie der Anfrage (pdf) entnehmen.