Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Schusswaffengebrauch bei der bayerischen Polizei

30. Januar 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Manchmal ist es nötig, dass PolizistInnen ihre Waffe ziehen, um Schlimmeres zu verhindern. PolizistInnen in Bayern haben zwischen 2009 und 2013 ihre Waffe 25 mal benutzt. Wie in dieser Schriftlichen Anfrage (pdf) deutlich wird, gab es doch nur 24 Fälle von Schusswaffengebrauch gegenüber Personen – überwiegend wurde zur Gefahrenabwehr gehandelt.

Warum wurde geschossen?

Nach manueller Auswertung der Akten korrigiert das Innenministerium die Anzahl von Schusswaffengebrauch bei der bayerischen Polizei auf 24 Fälle, weil ein Schuss lediglich ein Warnschuss war.

In drei Fällen schossen PolizistInnen auf fahrende Autos, um die Flucht einer Straftäterin bzw. eines Straftäters zu verhindern.

21 mal diente das Abfeuern der Dienstwaffe der Gefahrenabwehr.


Alle weiteren Details können Sie der gesamten Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.