Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Reformprozess im Verfassungsschutzbund

24. September 2014 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

In einigen Bundesländern und im Bund wird nach den NSU-Morden und der offensichtlichen Defizite bei den Verfassungsschutzbehörden über eine Überarbeitung der bestehenden Vorschriften und Gesetze diskutiert. Wie in dieser Schriftlichen Anfrage (pdf) deutlich wird, sind viele Fragen immer noch ungeklärt.

Zeitplan des Reformprozesses

Nach der Selbstenttarnung des NSU im Herbst 2011 hat die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes begonnen. Hier steht vor allem die Neuorganisation der Bund-Länder-Beziehungen im Fokus. Für Bayern beteiligt sind das Landesamt für Verfassungsschutz und die Abteilung Verfassungsschutz und Cyberkriminalität beim Innenministerium. Sie setzen sich für eine bessere Transparenz, einen verstärkten Fokus auf Rechtsextremismus und eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden ein.

Zusammenarbeit der Behörden in Bund und Land

Das Bundesinnenministerium plant eine Gesetzesänderung zum Verhältnis von Bundes-und Landesbehörden des Verfassungsschutz. Es geht es vor allem um einem besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden. Das bayerische Innenministerium bringt sich hier politisch und fachlich im Rahmen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen ein. Einen aktueller Entwurf zur Reform des Verfassungsschutzes ist der bayerischen Regierung nicht bekannt.

Was plant Bayern für die Reform des Verfassungsschutzes?

Innenminister Hermann verweist auf einen Bericht der Regierung im Landtag, der die Reformpläne skizziert habe. Alle Initiativen zur Reform des bayerischen Verfassungsschutzes sind vom Ergebnis der Reform auf Bundesebene abhängig. Daher gibt es noch keine konkreten Pläne.

Bundesweite V-Mann-Datei

Nach den NSU-Morden, die den Reformprozess der Verfassungsschutzbehörden nötig machte, wird auch über eine bundesweite Datei zum Erfassen von V-Männern in den verschiedenen Bundesländern diskutiert. Die bayerische Regierung begrüßt die Einführung einer zentralen, bundesweiten V-Mann-Datei steht und begründet die Verzögerung der bereits angekündigten Einführung mit Abstimmungsprozessen der verschiedenen politischen Ebenen.

Keine Informationen mehr an Thüringer Verfassungsschutz weitergegeben?

Es gibt Hinweise darauf, dass Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die Anweisung erhalten haben, besonders schutzwürdige Informationen nicht mehr an den Thüringer Verfassungsschutz und weiterer Verfassungsschutzbehörden weiterzugeben.

Die bayerische Regierung weiß hiervon nichts und hat auch ihre eignen Behörden nicht zu einer derartigen Handlung angewiesen. Mittlerweile habe Thüringen aber sein Verfassungsschutzgesetz geändert: Eine Weitergabe von Daten an andere Behörden sei nur möglich, wenn die Behörde, die die Daten erhoben hat, dem zustimmt – Thüringen habe so die Übermittlungspflicht seines Verfassungsschutzes eingeschränkt.


Alle weiteren Details können Sie der gesamten Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.