Schriftliche Anfrage
Einsatz der Münchner Polizei beim Amoklauf am 22. Juli 2016
Der Polizeieinsatz beim Münchener Amoklauf im Olympia Einkaufszentrum (OEZ) wurde deutschlandweit beachtet, vielfach wurde die Polizei für ihr transparentes Eingreifen gelobt. Im Nachgang gab es aber auch Kritik: die Polizei hat durch den Einsatz nicht gekennzeichneter ZivilbeamtInnen in Kauf genommen, dass diese von der Bevölkerung als weitere TäterInnen wahrgenommen wurden. Angeblich drang ein Dementi der PolizistInnen vor Ort nicht durch, weil die Funkkanäle überlastet waren. Meine Anfrage (pdf) vermittelt weitere Details des furchtbaren Amoklaufs in München.
Was hat geklappt, was lief schief?
Polizeifunk
Beim digitalen Polizeifunk gibt es Optimierungsbedarf. Der Digitalfunk der Polizei war während des Amoklaufs laut Innenministerium zwar nicht überlastet, es gab aber Probleme bei der Einbuchung in die entsprechende Digitalfunkzelle, bzw. -gruppe. Der Warteschlangenbetrieb dauerte im Schnitt nur zwei Sekunden, das war scheinbar nicht das große Problem. Verbesserungen sind v.a. im Bereich der Inhouse-Versorgung nötig.
ZivilpolizistInnen
Die Meldung, es seien bis zu drei Attentäter in München unterwegs, hielt die ganze Stadt in Atem. ZivilbeamtInnen, die nicht als Polizistinnen erkennbar waren, verursachten diese Nachricht. Eine konkrete Lehre aus dieser Fehlinformation während des Amoklaufs haben weder die Polizei noch die Staatsregierung bislang gezogen. Der Einsatz von ZivilpolizistInnen und deren Kennzeichnung sei nicht geregelt, so die Antwort des Ministeriums. Die Entscheidung zum Einsatz wird lageabhängig vom jeweiligen PolizeiführerIn getroffen.
PolizistInnen und ZivilpolizistInnen, die in der Öffentlichkeit eine Waffe tragen, sind für alle Täter klar identifizierbar, ob mit Kennzeichnung oder ohne. Ich finde, um Panik zu vermeiden, sollte doch die Amtsanweisung gelten, dass ZivilpolizistInnen grundsätzlich immer eine Kennzeichnung tragen sollen. Ich erwarte, dass die Staatsregierung aus dem Einsatz ihre Lehren zieht und bei diesem Thema nachbessert bzw. die Polizeidienstvorschrift 100 konsequent durchsetzt. Die Polizeidienstvorschrift 100 regelt in den Einsatzgrundsätzen zu Amoklagen seit den Erfahrungen von Winnenden, dass „die Erkennbarkeit von Einsatzkräften in ziviler Bekleidung sicherzustellen ist“. So komplett ungeregelt, wie die Staatsregierung es darstellt, ist dieses Thema also nicht.
Lehren aus der der Tatnacht
Was den Schutz vor Falschmeldungen angeht, sieht das Innenministerium keinen Handlungsbedarf und verweist auf die social-media-Tätigkeit der Polizei, die ja sehr gut war. Die Einsatznachbereitung des Amoklauf sei noch nicht abgeschlossen, auch zum Stand der Ermittlungen hält sich Innenminister Herrmann bedeckt. Die Ermittlungen laufen noch. Deswegen gab es auch keine weiteren Infos zum Motiv des Amokläufers. Wiederholt wurde ja von rechtsextremistischen und rassistischen Einstellungen und Indizien des Amokläufers berichtet. Ich werde an dem Thema dran bleiben und wir werden das im Innenausschuss auch noch mal debattieren.
Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.